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Diese Seite über
Treppen und Treppenbau bietet ...
- aktuelle Informationen und redaktionelle Beiträge aus dieser
Rohbau- oder Ausbau-Branche sowie
- eine Marktübersicht mit der optionalen Möglichkeit, technische Informationen, Preis, Preise, Preislisten, Prospekte, Kataloge und Broschüren per
E-Mail direkt beim Hersteller / Anbieter anzufordern; entsprechende Firmen sind von Ihnen zu markieren:

Wichtig: Wir befassen uns als Online-Magazin bzw. Branchenbuch
mit dem Treppen redaktionell und können deshalb weder
an Ausschreibungen teilnehmen, noch Treppen-Bausätze zur
DIY-Erstellung oder Fertigtreppen aus Holz, Stahl oder Beton verkaufen, anbieten, bestellen bzw. liefern.
Basics: Die "Schrittmaßregel" bestimmt das Verhältnis von Steigung (Stufenhöhe; s) und Auftritt (a).
Die Summe aus doppelter Steigung und einfacher Länge des Auftritts (2 s + a)
sollte 60 bis 63 cm ergeben. Eine komfortable geradläufige Wohnungstreppe
benötigt eine Steigung von etwa 18 cm und einen Auftritt von 27 cm. Die nutzbare Breite muss wenigstens 80 cm, die lichte Durchgangshöhe zwei Meter betragen. Das Geländer muss mindestens 90 cm hoch sein.
Der Platzbedarf einer Treppe ergibt sich neben den genannten
Maßen aus der gewählten Form. Bei einem Meter Breite und dazugehöriger Verkehrsfläche
kommt bspw. die halbgewendelte Treppe mit 6,3 m² aus, eine enge Podesttreppe mit
7,5 m² und die Spindeltreppe 8 m² (siehe auch "Treppenplanung
im Eigenheim").
Treppe, Treppenbau, Treppengeländer, Handlauf
Dabei geht es einerseits um die
Baumaterialien (siehe
Betontreppen,
Holztreppen, Steintreppen aus
z.B. Marmor, Glastreppen oder Metalltreppen wie Stahltreppen oder
Aluminiumtreppen), dann geht es um die Treppenform (Treppen als Raumspartreppen, Spindeltreppen, Wendeltreppen, gewendelte
Treppen, geradläufige Treppen, gerade Treppen) und schließlich um den
Einsatzzweck als Innentreppe oder Außentreppe.
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