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Sicherheitsvorschriften und -empfehlungen für Bodentreppen

(27.7.2016) Die Gefahren beim Benutzen von Dachbodentrep­pen werden oft unterschätzt. Gleichwohl birgt der Fall von der Treppe und durch die Luke ein ganz erhebliches Risiko - und deshalb gibt es eine ganze Reihe von Vorgaben, die bei Bo­dentreppen zu beachten sind:

  • So fordert die Bauordnung ein Schutzgeländer, um den Sturz durch die Deckenöffnung zu verhindern.
  • Der Handlauf, wie von der DIN empfohlen, bietet den erforderlichen Halt beim Benutzen.
  • Ein DIN-gerechter Stufenabstand und ausreichende Stufentiefe bewahren vor gefährlichem Stolpern.

Der Würzburger Treppenspezialist Wellhöfer hat vor diesem Hintergrund ein Sicherheitspaket für Bodentreppen geschnürt:

  • Für alle Bodentreppen ist ein Schutzgeländer erhältlich, dessen Seitenstabilität mit 500N gemäß ETB-Richtlinie nachgewiesen ist.
  • Ein Holzhandlauf für dreiteilige Bodentreppen und der Teleskop-Handlauf für Scherentreppen befinden sich ebenfalls im Lieferprogramm.
  • Bei Bestellung mit der tatsächlichen lichten Raumhöhe wird die passende Treppe mit einen DIN-gerechten Stu­fenabstand geliefert. Ein Zurechtsägen vor Ort kann so entfallen.

Mit Stufentiefen von 9 cm (dreiteilige Bodentreppe GutHolz) und 11 cm (dreiteilige Bodentreppe StahlBlau und Scherentreppe Liliput) bieten die Wellhöfer Treppen zudem eine vergleichsweise große Auftrittsfläche.

Weitere Informationen zu Bodentreppen können per E-Mail an Wellhöfer angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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