Mit 123erfasst rechtssicher Arbeitszeiten dokumentieren
(30.1.2023) Einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts folgend sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen, da in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (1ABR 22/21) besteht. Begründet wurde dieses von der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das Softwarehaus 123erfasst bietet dazu Bauunternehmen und Handwerksbetrieben die passende digitale Software, programmiert und gehostet in Deutschland.
Für die digitale Zeiterfassung mit 123erfasst benötigt das Bauunternehmen oder der Handwerksbetrieb keine teuren Terminals oder andere aufwendige Hardware. Das Team kann sich über eine kostenlose App auf dem Smartphone jederzeit einchecken, Pause machen oder auschecken. Dabei werden die Mitarbeitenden gleich den entsprechenden Baustellen zugeordnet. Das Programm ermöglicht auch einen Überblick über alle Baustellen in Echtzeit. Somit ist die gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung ein passender Anlass, um auf die Zettelwirtschaft zu verzichten und auf die digitale Zeiterfassung umzusteigen.
Weitere Informationen zur 123erfasst-Software können per E-Mail an 123erfasst angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- 123erfasst zur Dokumentation von Zeiten und Baufortschritt für GaLaBauer Jakob Leonhards Söhne (17.9.2024)
- Eine App für die Baustelle (22.4.2024)
- 123erfasst mit neuer Benutzeroberfläche (12.3.2024)
- Kobold veröffentlicht Controlling-Report: Worauf es für Planer 2023 besonders ankommt (13.2.2023)
- Capmo veröffentlicht Trendreport für das Baujahr 2023 (30.1.2023)
- weitere Details...
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- 123erfasst jetzt in sieben osteuropäischen Sprachen verfügbar (30.5.2022)
siehe zudem:
- Büro-Software im Bau IT-Magazin von Baulinks