Baulinks -> Redaktion  || < älter 2003/0001 jünger > >>|  

ZDB: Eigenheimzulage an Vorlage von Baurechnungen knüpfen

(2.1.2003) "Die Entscheidung, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, ist richtig und notwendig. Sie darf aber nicht dazu führen, dass allein gespart wird um des Sparens willen. Sondern dabei muss gleichermaßen berücksichtigt werden, welche langfristigen Auswirkungen diese Beschlüsse auf die Wirtschaftspolitik haben. Um beides zu erreichen, schlagen wir vor, den Förderbetrag der Eigenheimzulage zukünftig von der Höhe der nachgewiesenen Arbeitskosten (ersatzweise 50 Prozent der Herstell- bzw. Anschaffungskosten) abhängig zu machen und nicht, wie bislang, von den gesamten Herstellungs- oder Anschaffungskosten der Wohnung zuzüglich der Anschaffungskosten für Grund und Boden. Damit kann eine Einsparung in den öffentlichen Haushalten wie auch der Erhalt eines überaus erfolgreichen Instruments bei der Wohneigentumsförderung erzielt werden." - Dazu forderte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Arndt Frauenrath, am 30. Dezember in einem Schreiben an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und an die Bundesregierung auf.

Frauenrath erklärte, der Beschluss der Bundesregierung zur faktischen Abschaffung der Eigenheimzulage hätte drastische Auswirkungen auf den Wohnungsbau und führe überdies zu einem weiter rückläufigen Steueraufkommen und zu steigenden Sozialausgaben. Jede nicht gebaute Wohnung bedeute den Verlust von 2 Arbeitsplätzen je Jahr im Baugewerbe. Dem Staat entgingen nach Auffassung Frauenraths bei ca. 50.000 weniger gebauten Wohnungen, wovon man ausgehen müsse, Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Gleichzeitig müssten 960 Mio. Euro Arbeitslosenhilfe zur Finanzierung einer höheren Arbeitslosigkeit aufgebracht werden.

Nach dem Vorschlag seines Verbandes soll zukünftig die Bemessungsgrundlage für die Gewährung der Eigenheimzulage auf die tatsächlichen Arbeitskosten umgestellt werden. Dabei sollen sowohl die derzeitigen Einkommensgrenzen als auch der Kreis der Anspruchsberechtigten beibehalten werden. Auch die Kinderzulage solle nicht angetastet werden.

Die Eigenheimzulage sollte laut ZDB zukünftig wie folgt gewährt werden:

  • Im Wohnungsneubau soll es eine Grundförderung von mindestens 1.000 Euro je Förderjahr geben. Sie kann sich in Abhängigkeit von den nachgewiesenen Arbeitskosten als Bestandteil des Kaufpreises bzw. der Baurechnungen (ersatzweise 50 Prozent der Herstell- bzw. Anschaffungskosten) auf maximal 2.500 Euro je Förderjahr erhöhen. Diese Erhöhung errechnet sich aus 2,5 Prozent der anfallenden Arbeitskosten (höchstens jedoch 60.000 Euro) und ist somit auf 1.500 Euro je Förderjahr begrenzt.
  • Im Bestandsbau soll die Grundförderung 500 Euro betragen; sie wird beim Erwerb einer Bestandswohnung/-hauses gewährt. In Abhängigkeit vom Umfang ausgeführter Baumaßnahmen im Rahmen einer Sanierung bzw. Modernisierung kann sie sich bis auf maximal 1.250 Euro erhöhen. Diese mögliche Erhöhung wird mit 2,5 Prozent der anfallenden Arbeitskosten (höchstens jedoch 30.000 Euro) berechnet und somit auf 750 Euro begrenzt.

Die unmittelbare Reduzierung des Fördervolumens und damit Einsparungen in den öffentlichen Haushalten werden dadurch erzielt, dass die tatsächliche Grundförderung gestaffelt und begrenzt erfolgt und die Förderbeträge gegenüber der heutigen Umrechnung in Euro abgerundet werden. "Wir gehen von Einsparungen in Höhe von 217 Mio. Euro aus." So Frauenrath.

"Die Förderung von Wohneigentum mittels der Eigenheimzulage ist sozial- und wirtschaftspolitisch sinnvoll, weil sie vorsorgeorientiert wirkt und nachhaltig die Binnennachfrage stärkt. Die derzeit geltenden Förderbeträge unterstützen die Wohneigentumsförderung für Schwellenhaushalte im besonderen Maße. Damit kann auch verhindert werden, dass die Bauwirtschaft weiter legale Kapazitäten abbauen muss und die Konjunktur weiter nach unten zieht. Wir hoffen sehr, dass sich die wirtschaftspolitische Vernunft im laufenden Gesetzgebungsverfahren doch noch durchsetzt", erklärte ZDB-Präsident Arndt Frauenrath abschließend.

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH