Das "Wintergarten-ABC": Jetzt mit der Planung beginnen
(10.1.2006) Gut Ding will Weile haben. Wer im nächsten Frühjahr mit dem Bau seines Wintergartens beginnen möchte, sollte deshalb schon jetzt mit der Planung starten. Sein eigenes Traumobjekt skizzieren, Angebote einholen, den geeigneten Partner auswählen, das Bauvorhaben genehmigen und die Werkpläne erstellen lassen - all das braucht seine Zeit. Was beim Bau eines Wintergartens im Detail alles zu beachten ist, erklärt Dipl.-Ingenieur Franz Wurm, vereidigter Sachverständiger und 1. Vorstand des Wintergarten-Fachverbands e.V., anhand des "Wintergarten-ABCs".
"Damit der Bau eines Wintergartens nicht in Stress ausartet, ist es wichtig, das Vorhaben rechtzeitig vorzubereiten. Will man im Frühjahr mit der Montage beginnen, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um mit der Planung zu beginnen", betont Franz Wurm. "Allen Interessierten lege ich das "Wintergarten-ABC" ans Herz."
A wie Angebot
Viele Menschen träumen schon lange von einem eigenen Wintergarten. In ihrer Vorstellung haben sie diese Oase komplett eingerichtet und wissen genau, wie die Details aussehen sollen. Damit der Traum auch so in Erfüllung geht, ist es wichtig, dass der Bauherr den Auftraggeber genau über seine Wünsche informiert. Erst so kann ein detailliertes Angebot erstellt werden. Die genauen Maße, die Lieferzeit und vor allem auch das eingesetzte Material sollten dort genau aufgeführt sein. Natürlich sollten verschiedene Angebote eingeholt und miteinander verglichen werden. Ein Angebot, das beispielsweise nur auf einen Fetzen Papier "geschmiert" ist, ist unprofessionell und fällt gleich durch das Raster. Vorsichtig sollte der Bauherr auch sein, wenn das Angebot nur bei sofortigem Vertragsabschluss gilt oder Muster- und Ausstellungsklauseln enthält. Billigangebote scheinen zwar auf den ersten Blick sehr attraktiv, aber oft müssen hier Leistungen, die in regulären Angeboten selbstverständlich im Preis enthalten sind, im Nachhinein teuer bezahlt werden. Clever ist es auch, den Anbieter nach Referenzobjekten zu fragen. Dann kann sich der Interessent das Objekt direkt vor Ort ansehen und sich bei dem ehemaligen Kunden über seine Erfahrungen mit dem Anbieter erkundigen. Auf jeden Fall sollte man bei einer Investition wie einem Wintergarten die Entscheidung in Ruhe treffen".
B wie Baugenehmigung
Darf in dem betreffenden Wohnviertel grundsätzlich überhaupt ein Wintergarten errichtet werden? Welche Anforderungen schreibt der Bebauungsplan der Gemeinde vor? Gibt es besondere Vorgaben der Baubehörde für Wintergärten? Welche Grenzabstände sind einzuhalten? Damit der Traum eines eigenen Wintergartens nicht schon von Anfang an zum Alptraum wird, sollten diese Fragen vorab mit der Gemeinde geklärt werden. Nachträgliche Änderungen kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern vor allem meist auch sehr viel Geld. "Jeder Wintergarten muss in der Regel genehmigt werden", so Wurm. "Allerdings sind die Regeln von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Einige Landesbauordnungen lassen Ausnahmen zu. Grundsätzlich gilt, dass der Bauantrag, der bei der Gemeinde eingereicht werden muss, Zeichnungen des Wintergartens in einem Maßstab von 1:100 und den Lageplan enthalten muss. Außerdem müssen je nach Gemeinde Nachweise zu Statik, Brandschutz oder Verkehrssicherheit erbracht werden. Manchmal hat die Behörde auch ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Wintergartens. Ist er zu auffällig oder zu pompös, kann dies unter Umständen als Verunstaltung der Umgebung angezeigt werden.
"Grundsätzlich ist der Auftraggeber für die Durchführung der Prüfungen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich" gibt Franz Wurm zu bedenken "wobei der Auftragnehmer diese zu beachten hat". Deswegen sollte auf jeden Fall ein qualifizierter Fachmann herangezogen werden. Es empfiehlt sich, beim Einholen der Angebote zu erfragen, ob die Erstellung des Bauantrags und die Bauleitung im Preis bereits enthalten sind. Kompetente Anbieter übernehmen diese Leistungen meist ohne Kostenaufschlag. Erst wenn die Baugenehmigung schließlich vorliegt, kann mit dem Bau begonnen werden. Im Normalfall dauert die Bearbeitung des Bauantrags etwa einen Monat. Liegt allerdings kein Bebauungsplan vor, muss die Gemeinde den Antrag zur Genehmigung an die obere Baubehörde weiterleiten. In diesem Fall kann der Vorgang zwischen sechs und zwölf Wochen dauern.
C wie Checkliste
Soll der Wintergarten an das Wohnzimmer anschließen? Wie viele Fenster soll der Extraraum enthalten oder soll man durch eine Schiebetür leicht in den Garten kommen? Welche Materialen sollen verwendet werden? Den Gestaltungsmöglichkeiten sind nahezu keine Grenzen gesetzt. Umso wichtiger ist es, sich vor dem Kauf genau zu überlegen, wie der "perfekte" Wintergarten aussehen soll. In einer übersichtlichen Checkliste gibt der Wintergarten-Fachverband e.V., in dem sich zahlreiche, spezialisierte Handwerksbetriebe zusammen geschlossen haben, Hilfestellung, damit jeder Interessierte bei der Vorbereitung des "Projekts Wintergarten" nichts vergisst. In der ausführlichen Broschüre "Wintergärten - Faszination & Information" ist außerdem nicht nur im Detail zusammengefasst, was alles beim Bau eines Wintergartens zu beachten ist, sondern der Ratgeber schafft auch einen Überblick darüber, wie viel Zeit für die verschiedenen Schritte von der Planung bis hin zur Bauabnahme eingerechnet werden müssen. "Wer spätestens zu Beginn der nächsten kalten Jahreszeit seinen Traum vom eigenen Wintergarten verwirklicht haben möchte, sollte jetzt mit den Planungen beginnen", empfiehlt Franz Wurm. "Wird die Entscheidungsphase bis zum Ende des Winters abgeschlossen, hat man die Baugenehmigung voraussichtlich in den ersten Wochen des Frühjahrs in der Tasche. Dann kann noch im Frühling der eigentliche Bau angepackt werden, bevor Blumen und Pflanzen in voller Pracht stehen."
siehe auch:
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