Spielbank Bad Homburg setzt auf Gesichtserkennungssystem
(22.1.2006) Bosch Sicherheitssysteme, Anbieter biometrischer Systeme, hat für die Spielbank Bad Homburg ein anonym arbeitendes Gesichtserkennungssystem installiert. Es erkennt Personen, deren Gesichtsbilder gespeichert sind, weil sie sich einer freiwilligen Selbstsperre unterzogen haben. Das Aufsichtspersonal ist damit in der Lage, den entsprechenden Personen das Spielen im Automatensaal der Spielbank ohne lästige Ausweiskontrolle zu untersagen.

Von jedem Gast, die den Automatensaal betritt, nimmt das Zutrittskontrollsystem das Gesichtsbild auf und sucht in der Datenbank nach einer Übereinstimmung mit gespeicherten Bildern der freiwillig gesperrten Personen. Sollte beispielsweise ein gesperrter Spieler versuchen, Zutritt zum Automatensaal zu erlangen, alarmiert das System mittels Wireless LAN den Saaldienst. Der erhält das Gesichtsbild und weitere Informationen des gesperrten Spielers - jedoch nicht den Namen - auf seinen PDA gesendet, so dass er die Person vom Spielen dezent abhalten und gegebenenfalls vor weiteren wirtschaftlichen Schäden bewahren kann.
Am
15.12.2005 hat der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil (AZ III ZR
65/05) entschieden, dass die Spielbanken verpflichtet sind, ihrer
Überwachungspflicht auch bei Automatenspielern nachzukommen. Bosch bietet auf
diese Anforderungen zugeschnittene Biometrie gestützte Erkennungssysteme an. Im
Automatensaal des Casinos in Wiesbaden hat Bosch bereits im Sommer 2004 ein
Gesichtserkennungssystem installiert. Seitdem wird mindestens einmal im Monat
mit Hilfe dieses Systems ein gesperrter Spieler vom Spielen abgehalten.
Auch bei der Durchsetzung von Hausverboten in Kaufhäusern, Bahnhöfen, Flughäfen, Sportstadien oder Firmengebäuden können Bosch-Videosysteme in Kombination mit Gesichtserkennung den Sicherheitsabteilungen eine wirkungsvolle Hilfe sein. So nutzt seit Februar 2004 die Bundespolizei die Kompetenz von Bosch beim Pilotprojekt zur automatischen Grenzkontrolle am Frankfurter Flughafen.
siehe auch:
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siehe zudem:
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