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Koexistenzphase für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte endet zum 31.8.2006

(31.5.2006) Ab dem 1. September 2006 gilt das CE-Zeichen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG). Die harmonisierte Produktnorm DIN EN 12101-2 "Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Bestimmungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte" legt Anforderungen fest und regelt die Prüfungen von Fenstern und Dachkuppeln für die Entrauchung im Rahmen des baulichen Brandschutzes. Neu ist, dass nicht mehr Einzelkomponenten beispielsweise Antriebe, sondern die Funktionsweise kompletter Elemente geprüft und bewertet werden.

natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, CE-Zeichen, DIN EN 12101-2
Prinzipskizze: Seitenwandentrauchung nur über wind-abgewandte Seite

Bisher war die Seitenentrauchung über "normale" Fenster- und Öffnungselemente wenig verbreitet, und Architekten sowie Bauherren mussten sich mit Dachkuppeln und Sonderkonstruktionen abfinden, die nicht immer den Gestaltungswünschen entsprachen. Die neue Produktnorm ermöglicht nun den Einsatz üblicher Fensterkonstruktionen in Fassaden als NRWG-Elemente.

Die Produktnorm stellt an die Prüfung und Klassifizierung von NRWGs folgende Anforderungen:

  1. Größe der aerodynamisch wirksamen Öffnungsfläche
  2. Funktionssicherheit, beispielsweise Öffnung unter Schneelast oder bei tiefen Temperaturen
  3. Wärmebeständigkeit gegen hohe Temperaturen
  4. Brandverhalten
  5. Standsicherheit unter Windlast und Beständigkeit gegen windinduzierte Schwingungen
  6. Öffnungsmechanismus
  7. Auslöseelement und Auslöseeinrichtungen
  8. Temperatur der thermischen Auslöseeinrichtung

Neben diesen "entrauchungsspezifischen" Anforderungen sind natürlich auch weitere Eigenschaften wie beispielsweise Luft-, Wind- und Schlagregendichtigkeit zu berücksichtigen, die üblicherweise an Fenster zu stellen sind. Das ift Rosenheim nutzt die Gelegenheit darauf hinzuweisen, als europaweit notifizierte Stelle (Prüfstellennr. 0757) für Fenster und NRWGs alle erforderlichen Prüfungen und Nachweise aus einer Hand anbieten zu können. (Foto rechts: Prüfung des Brandverhaltens eines Fensters mit NRWG-Funktionen)

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