Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW 2.0: Neue Regeln bei der Wärmeversorgung
(1.7.2013) Für Hausbesitzer in Baden-Württemberg sollen sich künftig die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes BW (EWärmeG) ändern. Das Landeskabinett hat Mitte Juni dazu die Eckpunkte für eine Gesetzesnovelle beschlossen. „Der Pflichtanteil erneuerbarer Energien soll moderat von heute 10 auf 15 Prozent steigen“, hebt Petra Hegen vom Landesprogramm „Zukunft Altbau“ des baden-württembergisch Umweltministeriums hervor. Eine weitere wichtige Änderung ist der geplante Verzicht auf die Schlüsseltechnologie Solarthermie: „Künftig muss nicht mehr geprüft werden, ob eine solarthermische Anlage am Haus realisierbar ist oder nicht, der Eigentümer kann unabhängig davon eine für ihn sinnvolle Maßnahme auswählen“, so Hegen. Alternative Erfüllungsoptionen bleiben voraussichtlich Holzheizungen, Wärmepumpen und eingeschränkt mit Biogas betriebene Heizungen.
Auch die Dämmung des Dachs oder der Fassade oder eine Gesamtsanierung können Erfüllungsoptionen sein. Eine Kombination untereinander soll künftig möglich werden. Ersatzmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz werden von Gesetz ebenfalls anerkannt: Dazu gehören der Anschluss an ein Wärmenetz und Heizungen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
Mehr erneuerbare Energie für ältere Häuser
Ein weiterer Eckpunkt der Novelle ist die Integration von Sanierungskonzepten in das Gesetz. „Die Vorlage eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplanes soll künftig ebenfalls anrechenbar sein“, erklärt Dr. Volker Kienzlen von der Landesenergieagentur KEA. Diejenigen Hauseigentümer, die von qualifizierten Fachleuten den Zustand der Gebäudehülle und Gebäudetechnik untersuchen und sich anhand der erhobenen Daten ein Sanierungskonzept inklusive Maßnahmenplan erstellen lassen, könnten im Gegenzug mit einem verringerten Pflichtanteil erneuerbarer Wärme belohnt werden. Denkbar sei die Verringerung auf zehn Prozent, so das federführende Umweltministerium. Die genaue Ausgestaltung wird im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens definiert.
Auch Nichtwohngebäude, wie etwa Krankenhäuser, Bürogebäude oder Hotels, ob in privater oder öffentlicher Hand, werden künftig in das Gesetz einbezogen.
zur Erinnerung: Das bundesweit immer noch einzigartige Landesgesetz - nicht zu verwechseln mit dem „Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich“ (kurz: Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz bzw. EEWärmeG) des Bundes! - regelt seit 2010 den Mindestanteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung von bestehenden Wohnhäusern. Es wird für Hauseigentümer dann aktuell, wenn sie ihre Heizungsanlage erneuern lassen. Die geplanten Änderungen im EWärmeG werden nach der Bürgerbeteiligung und dem Landtagsbeschluss in Kraft treten.
Fragen von baden-württembergischen Hauseigentümern zur Novelle des EWärmeG beantworten Fachleute am kostenfreien Beratungstelefon von „Zukunft Altbau“ 08000 12 33 33.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
-
Zukunft Altbau
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH - SolardachCheck und weitere EnergieSparRatgeber
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
ausgewählte weitere Meldungen:
- Jeder vierte Immobilienbesitzer will in den nächsten 3 Jahren sanieren ... häufig selbst (1.7.2013)
- BSW-Solar sieht solare Energiewende im Wärmesektor gefährdet (28.6.2013)
- Huckepack: Photovoltaik/Solarthermie-Hybrid-System für Nelskamp-Dachziegel (28.6.2013)
- Solar-Wäschetrockner von Miele und Solvis (28.6.2013)
- Mit Wärmepumpe und Batterien signifikant mehr eigenen Solarstrom nutzen (26.6.2013)
- PV-Anlagenbetreiber werden Nahstromversorger: Leitfaden erläutert neue Geschäftsmodelle (25.6.2013)
- Förderprogramm für Solarstromspeicher ab Mai 2013 (22.4.2013)
- Project Energye - eine Stiebel Eltron-Initiative für das Haus der Zukunft (3.4.2013)
- SMA kooperiert mit Stiebel Eltron sowie Vaillant für eine effizientere PV-Eigennutzung (3.4.2013)
- EEWärmeG: (Nicht nur) der Bauherr wird zur Rechenschaft gezogen! (23.8.2012)
- „Energiewendehaus“ mit 80% Selbstversorgung für 1.090 Euro/m² (17.6.2012)
- Studie: Wärmepumpen sind zum Ausgleich von volatilem Windstrom geeignet (6.12.2011)
siehe zudem: