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EEWärmeG: (Nicht nur) der Bauherr wird zur Rechenschaft gezogen!

(22.8.2012) Das "Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich" - kurz EEWärmeG - schreibt den Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau vor. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) und rät: Käufer schlüsselfertiger Objekte sollten genau prüfen, ob das Haus, das sie kaufen, auch tatsächlich den gesetzlichen Vorga­ben entspricht. Das geht in vielen Fällen nur mit Hilfe sachverständiger Vertragskon­trolle und laufender Bauüberwachung. Der Käufer sollte sich dabei nicht allein auf Bau­träger oder Handwerker verlassen. Ihnen drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld, wenn sie die gesetzlichen Auflagen verletzen, und auch der Bauherr wird zur Rechenschaft gezogen. Er muss sich informieren, absichern und Nachweise aufbewahren.

Der VPB hat unter vpb.de > FAQ Übersicht > FAQ EEWärmeG wichtigen Fragen und Antworten zum EEWärmeG zusammengestellt.

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