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Gipsputz auf Beton? IGB-Label für systemgeprüfte Haftbrücken verspricht Sicherheit.

(26.6.2015 - Hinweis vom 4.1.2017: Aus juristischen Gründen hat der Bundesverband der Gipsindustrie seine Aktivitäten rund um das IGB-Label eingestellt.) Wenn Gips-Maschinenputze auf Beton aufgebracht werden, müssen Haft­vermittler für den sicheren, dauerhaften Verbund von Putz und Untergrund sorgen. Gebrauchsfertige organische Haftbrücken sind heute Stand der Technik, ohne dass es für sie jedoch eine Norm oder Gütebeschreibung geben würde, mit der Planer und Anwender die Qualität eines konkreten Produkts beurteilen können. Um diese Lücke zu schließen, hat die Industriegruppe Baugipse (IGB) im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.  gemeinsam mit der MPA Braunschweig als unabhängigem Prüfinstitut Verbund­systeme aus Beton sowie herstellerspezifischen Gips-Trockenmörteln und Haftbrücken unter kritischen Bedingungen auf ihre Haftzugfestigkeit getestet.


  

Systemaufbauten, die diesen speziellen Test mit bewusst un­günstig gewählten Randbedingungen bestanden haben, dürfen künftig das IGB-Label für ausgezeichnete Haftbrücke tragen, das Putzfachbetrieben die systemgeprüfte Qualität auf einen Blick signalisiert.

Seit Februar 2015 liegen die Ergebnisse der MPA Braunschweig für die ersten acht auf Haftzugfestigkeit geprüften Verbund­systeme vor. Als Probekörper dienten in den Untersuchungen Betonplatten mit dem vergleichsweise hohen Mindestalkaligehalt von 1,0% und einer hohen Betonrestfeuchte von rund 3,5 % in Anlehnung an die Prüfnorm für Gips-Tro­ckenmörtel zur Ermittlung der Haftzugfestigkeit (DIN EN 13279-2). Für die Herstellung der Probekörper wurden die Betonplatten nicht nur auf +5 °C gekühlt, sondern auch während der ersten 3 Tage nach dem Auftrag von Haftvermittler und Gipsputz bei dieser Temperatur gelagert, was die schwierigen Verhältnisse während einer Winter­baustelle realitätsnah simuliert.

Bruchmuster mit vollständigem Kohäsionsbruch
Bruchmuster mit vollständigem Kohäsionsbruch - Foto: IGB im Bundesverband der Gipsindustrie e.V. (Bild vergrößern)

Auch unter diesen erschwerten Bedingungen von hoher Alkalität, hoher Restfeuchte im Untergrund sowie niedriger Temperatur müssen Gips-Trockenmörtel bei fachgerech­ter Ausführung fest haften und damit die technischen Anforderungen der Produktnorm für Gips-Trockenmörtel DIN EN 13279-1 erfüllen. Demnach darf beim Versagen der Haftung ein Bruch im Untergrund oder im Putzfestkörper entstehen (Kohäsionsbruch). Sofern der Bruch in der Zone zwischen Putzfestkörper und Untergrund erfolgt, muss dieser Wert = 0,1 N/mm² sein (Adhäsionsbruch).

In den Prüfungen der MPA Braunschweig, bei denen die Zugkraft bis zum Versagen des Systems gesteigert wurde, entsprachen alle untersuchten Aufbauten aus Beton, Haft­brücke und Gipsputz diesen Anforderungen. Planer und Putzfachbetriebe sollten somit bei der Verwendung von IGB-geprüften Haftbrücken die Gewähr haben, dass die haft­vermittelnde Wirkung auf Betonuntergründen bei fachgerechter Ausführung auch unter ungünstigen Baustellenbedingungen erreicht wird.

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