Online: Diskussionspapier zu asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern
(25.6.2015) Auf der Fachkonferenz des Gesamtverbands Schadstoffsanierung e.V. (GVSS) am 18. Juni 2015 in Essen wurde erstmals das VDI/GVSS-Papier „Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden - Diskussionspapier zu Erkundung, Bewertung und Sanierung“ vorgestellt. Bevor auf dieser Basis eine entsprechende VDI-Richtlinie erarbeitet wird, soll sich die breite Öffentlichkeit anhand des Leitfadens frühzeitig informieren und an einer fachlichen Diskussion beteiligen können. Anwenderfreundlich wird in dem Diskussionspapier nach motivationsabhängigen Bewertungsansätzen differenziert: Je nachdem, ob es um Betrieb/Nutzung, Sanierung/Instandsetzung, Abbruch/Rückbau oder auch Wertermittlung/Verkauf geht, werden die erforderlichen Handlungsschritte erläutert.
Erklärtes Ziel der Autoren war/ist es, alle Beteiligten qualifiziert vor den Gefährdungen der verbreiteten und zugleich bislang kaum beachteten Asbestvorkommen zu schützen.
zur Erinnerung: Wer ist gefährdet?
Verwendet wurden asbesthaltige Spachtelmassen, Putze und Fliesenkleber in einem Viertel der vor 1995 errichteten, umgebauten oder renovierten Gebäude. Der Asbesteinsatz erfolgte einerseits in industriell hergestellten Fertigmischungen, wurde aber ebenso auf der Baustelle per Hand beigemischt, damit die Massen standfester wurden und sich besser verarbeiten ließen.
Im Rahmen der normalen Raumnutzung kommt es meist zu keinerlei Gefährdungen. Bei jeglichem Eingriff in die Bausubstanz, zum Beispiel beim Bohren, Schleifen oder Abschlagen, können jedoch sehr hohe Faserbelastungen entstehen. Das betrifft auch Hausmeister- und Heimwerkerarbeiten. Selbst bei einem einfachen Tapetenwechsel kann es zu erhöhten Asbestwerten in der Raumluft kommen. ((Im Falle eines Déjà-vu-Erlebnisses Ihrerseits: Diese Aussage stand schon in der Ankündigung der Konferenz.))
Erschwerte Identifizierung, Probenahme und Analyse
Diplom-Physiker Reiner König von der APC GmbH erläuterte auf der Fachkonferenz: „Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber sind schwerer zu identifizieren als klassische Asbestfundstellen wie z.B. Spritzasbest oder Asbestzement-Platten. Sie sind von nicht asbesthaltigen Materialien durch Sichtprüfung nicht unterscheidbar. Spachtelschichten sind manchmal gar nicht erkennbar bzw. von Farbschichten nicht zu unterscheiden.“ Die oft verdeckte Lage, geringe Schichtdicken und der inhomogene Asbestgehalt in der Fläche durch höchst unterschiedliche Vor-Ort-Beimischungen stellten auch für den erfahrenen Fachmann bei der Probenahme eine Herausforderung dar, so König.
Bei Standardanalytik von Baustoffproben wird der Asbestgehalt dieser Materialien häufig übersehen und so fälschlicherweise Asbestfreiheit attestiert. Bei den relativ geringen, aber dennoch gefährlichen Asbestgehalten müssen die Proben zusätzlich und in spezieller Weise für die Analytik aufbereitet werden.
Wer ist in der Verantwortung?
„Zunächst ist immer der Eigentümer der Gebäude in der Hauptverantwortung“, führte Andreas Feige-Munzig von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Abt. Prävention, aus. „Er muss die Gefährdungen, die von seinem Gebäude für Mieter und Handwerker ausgehen, kennen und diese informieren.“
Aber auch der Unternehmer hat nach §15 (5) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Pflicht beim Bauherrn nachzufragen, um für seine Mitarbeiter die Gefährdung einschätzen zu können und auf dieser Grundlage den Arbeitsschutz entsprechend gestalten zu können.
Was in meinen vier Wänden passiert, geht niemanden etwas an!(?)
Auch im Privatbereich gilt, dass Nichtwissen(wollen) nicht vor Schaden schützt. Was in den eigenen vier Wänden passiert, ist nur bis zu einem gewissen Grad privat: Selbst wenn Schwiegersohn oder Enkel die Wohnung renovieren und alle das Risiko ignorieren oder bewusst eingehen - im Moment der Entsorgung oder beim Verlassen der Wohnung, mit den Stäuben an der Kleidung, ist die Renovierung der Wohnung mit all ihren Folgen keine Privatangelegenheit mehr! Über Treppenhäuser oder Fensterlüftung können Nachbarn und Dritte unwissentlich mit den asbesthaltigen Stäuben kontaminiert werden.
Zunehmend erkranken Personen ohne direkten Kontakt zu Asbest
Diplom-Ingenieur Christoph Hohlweck, Vorsitzender des GVSS, verwies in seinem Eingangsvortrag darauf, dass das Krebsregister der Universität Bochum Asbest längst nicht mehr nur in den Lungen alter Männer findet, die viele Jahre beruflich mit Asbest in Berührung kamen. Zunehmend leiden auch Personen an typischen, asbestbedingten Krankheiten, die wissentlich nicht mit Asbest in Verbindung gekommen sind. Gegenwärtig nicht erklärbar ist unter anderem eine relevante Anzahl junger Frauen. Die Latenzzeit dieser Erkrankungen reicht von 15 bis 40 Jahren.
Gesellschaftlicher Konsens: Arbeit und Wohnen darf nicht krank machen.
Konsens muss sein, dass Arbeit und Wohnen nicht krank machen darf. Dann kommt keiner an diesem Problem vorbei. Die Verantwortung liegt daher bei allen: bei Hausverwaltungen und Immobilienbetreibern ebenso wie bei Unternehmen, Bauherren- und Mietervereinen sowie bei Privatpersonen. Verwalter öffentlicher Immobilien in Hamburg und Bremen gehen bereits offensiv mit dem Thema Asbest um und untersuchen ihre Gebäude flächendeckend. Das verhindert hektische Betriebsamkeit, sofern ein Mieter auf die Idee kommt, eine Probe selbst auf eigene Kosten zu veranlassen und diese positiv getestet wird.
GVSS fordert einheitliche Regeln und verbindliches Kataster
Der Gesamtverband Schadstoffsanierung engagiert sich angesichts der Diskrepanz zwischen Risiko und Schutzmaßnahmen seit Jahren dafür, eindeutigere Regelungen für den Umgang mit diesem Asbestproblem in Deutschland zu treffen. Der GVSS-Vorsitzende Christoph Hohlweck stellte fest: „Auch mehr als 20 Jahre nach dem Verbot hat unsere Gesellschaft die mit dem Asbest verbundenen Herausforderungen noch längst nicht gemeistert. Asbesthaltige Spachtelmassen und Fliesenkleber sind in unserem Baubestand weit verbreitet, aber sie werden selten erkannt. Heimwerker und Bauprofis inhalieren täglich die tödliche Gefahr, ohne es auch nur zu ahnen. Wir brauchen dringend ein verbindliches Asbestkataster für den Bestand an Altbauten, sonst werden wir die sich fortsetzenden persönlichen und volkswirtschaftlichen Schäden nicht eindämmen. Es ist an der Zeit, diese bereits im Jahr 2012 von der europäischen Dachorganisation der Baugewerkschaften erhobene Forderung umzusetzen.“
Das VDI/GVSS-Diskussionspapier „Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden - Diskussionspapier zu Erkundung, Bewertung und Sanierung“ ist unter gesamtverband-schadstoff.de > Publikationen downloadbar (direkter PDF-Download).
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- TÜV Nord: Risikofreie Asbestprüfung dank neuem Verfahren (10.11.2019)
- IG BAU fordert Abwrackprämie für Asbest (20.9.2017)
- Studie: Viele Hausbesitzer bei der Asbest-Sanierung bzw. -Entsorgung im Rückstand (6.12.2016)
- Zur Erinnerung: Ende der Übergangsfrist für Asbest-„Altbescheinigungen“ (31.1.2016)
- Neue Bodenspachtel-Generation von Mapei (26.1.2016)
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ausgewählte weitere Meldungen:
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- Nationale Asbest-Profile behalten die gefährliche Altlast im Auge (1.2.2015)
- 2. Erfahrungsaustausch „Asbest“: Asbestsanierung bleibt große Herausforderung (8.11.2014)
- Krebsverdacht à la Asbest bei Carbonfasern (17.8.2014)
- Zahl der Asbesttoten steigt: 2012 dreimal mehr Asbesttote als tödliche Arbeitsunfälle (30.4.2014)
- „Asbest - Fluch der Todesfasern“: „jedes Gebäude vor Baujahr 1990 unter Asbestverdacht“ (7.4.2013)
- Bündnis in der Bauwirtschaft zur „Gefahrstoff-Kommunikation in der Lieferkette“ (17.3.2013)
siehe zudem:
- Asbest im SanReMo Magazin sowie Bodenverlegung, Stuck + Putz, Arbeitsschutz auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Baubiologie, Bauchemie, Bauen bei Baubuch / Amazon.de