TÜV Nord: Risikofreie Asbestprüfung dank neuem Verfahren
(10.11.2019) Das prekäre Asbest-Problem ist in Deutschland noch lange nicht gelöst: Der TÜV Nord schätzt, dass in 75% der deutschen Gebäude Putze und Spachtelmassen vorhanden sein könnten, die Asbest enthalten. Zudem wird zeitnah mindestens eine Million asbesthaltige Brandschutzklappen prüffällig.
Die Prüfungen von potentiell mit Asbest belasteten Bauprodukten - insbesondere von Brandschutzklappen - waren lange mit einem beachtlichen Risiko verbunden und wurden daher gerne aufgeschoben. TÜV Nord sieht sich jetzt aber dank eines neu entwickelten Verfahrens zur Prüfung auf Asbest in der Lage, Gebäudebetreiber bei der Wahrung ihrer Wartungs- und Prüfpflichten risikofrei und kosteneffizient zu unterstützen.
Zur Erinnerung: Bauprodukte mit einem Asbestanteil ab bereits 0,1% gelten nach deutschem Recht als Gefahrstoff.
Gefährdungsbeurteilung bei Putzen und Spachtelmassen
Bauherren, die Baumaßnahmen an einem wahrscheinlich asbestbelasteten Gebäude vornehmen wollen, stehen regelmäßig vor der Herausforderung, dass sie eine Gefährdungsbeurteilung veranlassen müssen, bevor die Arbeiten beginnen können. „Mit unseren neuen Prüfprozessen für Putze und Spachtelmassen können wir beurteilen, ob definierte Bauwerksflächen als mit Asbest belastet gelten müssen oder nicht“, erklärt Thomas Schliwka, Leiter des Labors für Bauwerksuntersuchungen von TÜV Nord. Dafür bildet TÜV Nord Safety Advisor aus, Experten für die Gefährdungsbeurteilung.
Üblicherweise sind verputzte Flächen eines Gebäudes zu groß, um sie mit Hilfe einzelner Proben korrekt bewerten zu können. Der Safety Advisor ist jedoch geschult, Stichproben zu entnehmen, welche die gesamte Putzfläche repräsentiert. Anschließend bereitet er die Proben auf eine bestimmte Weise für die weitere mikroskopische Untersuchung vor. „Durch den neuen Prüfprozess lässt sich einfach und schnell bestimmen, ob Asbest verbaut wurde und somit bei Baumaßnahmen Schutzvorkehrungen erforderlich sind“, verspricht nun Herr Schliwka.
Gefährdungsbeurteilung von Brandschutzklappen
Gemäß offiziellen Leitlinien dürfen Brandschutzklappen nur auslösen, wenn eine Gefährdungsbeurteilung ausschließt, dass dabei Asbest freigesetzt wird. Für Tests müssen die Klappen aber regelmäßig ausgelöst werden – das ist baurechtlich vorgeschrieben. Wenn aufgrund fehlender Gefährdungsbeurteilung die Klappen nicht getestet werden dürfen, besteht daher ein Mangel.
2018 entwickelte das Labor von TÜV Nord deshalb ein neues Prüfverfahren für die Gefährdungsbeurteilung von asbesthaltigen Brandschutzklappen. Der Safety Advisor kann damit die Gefährdung nun beurteilen und auch unmittelbar vor dem Testen feststellen, ob das Material intakt und damit eine Asbestfreigabe ausgeschlossen ist. Gebäudebetreiber können sich so den vorsorglichen Austausch von Brandschutzklappen sparen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Brandschutzklappe in Kurzbauform neu von Systemair (18.3.2021)
- Zahlen und Fakten: Nationales Asbest-Profil für Deutschland aktualisiert (17.5.2020)
- Leitlinien zur Asbesterkundung von BAuA, UBA und BBSR (19.4.2020)
- Neuer Bio-InnenPutz von Südwest: Einer für alles (9.12.2019)
- Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft, 9: Asbest und Titandioxid (6.12.2019)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Kostenloses E-Book zum Thema Asbestentsorgung von Rathscheck Schiefer (25.11.2018)
- Ausgezeichnete Konzepte gegen Asbest (Bauletter vom 17.11.2018)
- Kostenlose Asbestdachsanierung für eine PV-Anlagen-Verpachtung (4.7.2018)
- IG BAU fordert Abwrackprämie für Asbest (20.9.2017)
- Online: Diskussionspapier zu asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (25.6.2015)
siehe zudem:
- Asbest im SanReMo Magazin sowie raumlufttechnischer Brandschutz, Lüftunganlagen, Bodenverlegung, Stuck + Putz und Arbeitsschutz auf Baulinks
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