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Zahl der Asbesttoten steigt: 2012 dreimal mehr Asbesttote als tödliche Arbeitsunfälle

Schild: Vorsicht Asbestfasern!(30.4.2014) Die Zahl asbestverursachter Erkrankungen in der Bauwirtschaft steigt weiter an. Seit 1993 ist es in Deutsch­land verboten, Asbest zu verarbeiten. Doch Anlass für Ent­warnung sieht die BG BAU noch lange nicht. „Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten kommen Beschäf­tigte weiterhin mit Asbest in Berührung. Bei solchen Arbeiten ist höchster Sicherheitsstandard dringend geboten“, darauf wies Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossen­schaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am 28. April, dem welt­weiten Tag für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeits­platz, hin. Der Arbeitsschutztag wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen.

1994 und 2012: über 4.000 Bauleute starben durch Asbest

Das ganze Ausmaß der Asbestkatastrophe wird immer deutlicher sichtbar: Wurden 1994 in der Bauwirtschaft 119 Todesfälle durch Asbest verzeichnet, so waren es 2012 bereits 281. Damit gab es im Jahr 2012 am Bau über dreimal mehr Asbesttote als töd­liche Arbeitsunfälle. Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit durch Asbest ist von gut 900 im Jahr 1994 auf 2.038 im Jahr 2012 angestiegen.

  • Zwischen 1994 und 2012 starben laut BG BAU über 4.000 Bauleute an den Folgen von Asbest.
  • In der gewerblichen Wirtschaft insgesamt seien es 25.500 Beschäftigte gewesen.

Allein im Jahr 2012 brachte die BG BAU für asbestbedingte Erkrankungen über 75 Mil­lionen Euro auf, die für Heilbehandlungen, Renten und andere Leistungen verwendet wurden. „Doch in diesen Zahlen kommt das qualvolle Leiden und Sterben der betrof­fenen Menschen nur unzureichend zum Ausdruck“, sagte Arenz.

Entfernen asbesthaltiger Fassadenplatten ... nur mit entsprechender Schutzkleidung! Foto: BG BAU (Bild vergrößern)

noch mehr Erkrankungen in den nächsten Jahren

Und die Prognosen sind nicht gut: Die Erkrankungsrate wird ihren Höhepunkt voraus­sichtlich erst in den nächsten Jahren erreichen. Die Erkrankungen treten in der Regel erst Jahrzehnte nach der Einwirkung auf. Viele davon gehen auf Gefährdungen zwi­schen den 1960er und 1980er Jahren zurück, als die Beschäftigten noch ohne ausrei­chende Schutzmaßnahmen zu Werke gingen. „Allerdings“, so Arenz, „gibt es keinen Anlass zur Entwarnung“. Heute können die Beschäftigten bei Abbruch-, Umbau- oder Instandhaltungsarbeiten noch immer mit Asbest in Kontakt kommen - z.B. ...

  • beim Entfernen asbesthaltiger Zementplatten, Fußbodenbeläge oder Kleber­rückstände sowie
  • bei der Wartung von Heizungsanlagen mit asbesthaltigen Dichtungen.

Was Asbest im Körper anrichtet

Die nadelförmigen Teilchen des Asbeststaubes sind biobeständig - das heißt, dass sie sich im Unterschied zu vielen anderen Fasern im Körper nicht auflösen, sich in der Lunge ablagern oder das Lungengewebe durchdringen. Die Folge: Die Lunge wird ge­schädigt und das Atmen fällt immer schwerer. Das Erkrankungsrisiko steigt mit der Hö­he der Faserbelastung. Die Asbeststaublunge (Asbestose) gehört heute zu den häu­figsten Berufskrankheiten. Von den Auswirkungen her noch gravierender sind die bös­artigen, durch Asbest ausgelösten Erkrankungen Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs, sowie Rippenfellkrebs. In seltenen Fällen sind das Bauchfell oder der Herzbeutel betroffen.

„Um heute den Schutz der Beschäftigten vor asbestbedingten Erkrankungen zu ge­währleisten, muss vor Beginn von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbei­ten, geklärt werden, ob in dem Gebäude asbesthaltige Materialien verbaut wurden. Hier ist insbesondere der Auftraggeber gefragt, Informationen zu liefern“, betonte der Präventionsleiter der BG BAU. Nur auf dieser Grundlage sei es möglich, Gefähr­dungen durch Asbest zu erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzu­legen. „Dazu zählen insbesondere staubarme Arbeitsverfahren, eine besondere Bau­stelleneinrichtung und der konsequente Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung in Form von Atemschutz und Schutzanzügen. Und die Arbeiten dürfen nur unter der Aufsicht einer sachkundigen Person ausgeführt werden“, so Arenz.

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