Zahl der Asbesttoten steigt: 2012 dreimal mehr Asbesttote als tödliche Arbeitsunfälle
(30.4.2014) Die Zahl asbestverursachter Erkrankungen in der Bauwirtschaft steigt weiter an. Seit 1993 ist es in Deutschland verboten, Asbest zu verarbeiten. Doch Anlass für Entwarnung sieht die BG BAU noch lange nicht. „Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten kommen Beschäftigte weiterhin mit Asbest in Berührung. Bei solchen Arbeiten ist höchster Sicherheitsstandard dringend geboten“, darauf wies Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am 28. April, dem weltweiten Tag für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, hin. Der Arbeitsschutztag wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen.
1994 und 2012: über 4.000 Bauleute starben durch Asbest
Das ganze Ausmaß der Asbestkatastrophe wird immer deutlicher sichtbar: Wurden 1994 in der Bauwirtschaft 119 Todesfälle durch Asbest verzeichnet, so waren es 2012 bereits 281. Damit gab es im Jahr 2012 am Bau über dreimal mehr Asbesttote als tödliche Arbeitsunfälle. Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit durch Asbest ist von gut 900 im Jahr 1994 auf 2.038 im Jahr 2012 angestiegen.
- Zwischen 1994 und 2012 starben laut BG BAU über 4.000 Bauleute an den Folgen von Asbest.
- In der gewerblichen Wirtschaft insgesamt seien es 25.500 Beschäftigte gewesen.
Allein im Jahr 2012 brachte die BG BAU für asbestbedingte Erkrankungen über 75 Millionen Euro auf, die für Heilbehandlungen, Renten und andere Leistungen verwendet wurden. „Doch in diesen Zahlen kommt das qualvolle Leiden und Sterben der betroffenen Menschen nur unzureichend zum Ausdruck“, sagte Arenz.
noch mehr Erkrankungen in den nächsten Jahren
Und die Prognosen sind nicht gut: Die Erkrankungsrate wird ihren Höhepunkt voraussichtlich erst in den nächsten Jahren erreichen. Die Erkrankungen treten in der Regel erst Jahrzehnte nach der Einwirkung auf. Viele davon gehen auf Gefährdungen zwischen den 1960er und 1980er Jahren zurück, als die Beschäftigten noch ohne ausreichende Schutzmaßnahmen zu Werke gingen. „Allerdings“, so Arenz, „gibt es keinen Anlass zur Entwarnung“. Heute können die Beschäftigten bei Abbruch-, Umbau- oder Instandhaltungsarbeiten noch immer mit Asbest in Kontakt kommen - z.B. ...
- beim Entfernen asbesthaltiger Zementplatten, Fußbodenbeläge oder Kleberrückstände sowie
- bei der Wartung von Heizungsanlagen mit asbesthaltigen Dichtungen.
Was Asbest im Körper anrichtet
Die nadelförmigen Teilchen des Asbeststaubes sind biobeständig - das heißt, dass sie sich im Unterschied zu vielen anderen Fasern im Körper nicht auflösen, sich in der Lunge ablagern oder das Lungengewebe durchdringen. Die Folge: Die Lunge wird geschädigt und das Atmen fällt immer schwerer. Das Erkrankungsrisiko steigt mit der Höhe der Faserbelastung. Die Asbeststaublunge (Asbestose) gehört heute zu den häufigsten Berufskrankheiten. Von den Auswirkungen her noch gravierender sind die bösartigen, durch Asbest ausgelösten Erkrankungen Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs, sowie Rippenfellkrebs. In seltenen Fällen sind das Bauchfell oder der Herzbeutel betroffen.
„Um heute den Schutz der Beschäftigten vor asbestbedingten Erkrankungen zu gewährleisten, muss vor Beginn von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, geklärt werden, ob in dem Gebäude asbesthaltige Materialien verbaut wurden. Hier ist insbesondere der Auftraggeber gefragt, Informationen zu liefern“, betonte der Präventionsleiter der BG BAU. Nur auf dieser Grundlage sei es möglich, Gefährdungen durch Asbest zu erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. „Dazu zählen insbesondere staubarme Arbeitsverfahren, eine besondere Baustelleneinrichtung und der konsequente Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung in Form von Atemschutz und Schutzanzügen. Und die Arbeiten dürfen nur unter der Aufsicht einer sachkundigen Person ausgeführt werden“, so Arenz.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- BG BAU-Hotline 0800 8020 100
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
- Fünf Neue in der BAuA-Liste der Berufskrankheiten (24.10.2017)
- Gemeinsame Erklärung „Staubminimierung beim Bauen“ im Sinne des Arbeitsschutzes (30.10.2016)
- Gefahrstoffschutzpreis 2016 für Ideen und Konzepte zum Schutz vor Stäuben (30.10.2016)
- Zur Erinnerung: Ende der Übergangsfrist für Asbest-„Altbescheinigungen“ (31.1.2016)
- Online: Diskussionspapier zu asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (25.6.2015)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- DGUV veröffentlicht Arbeitsschutz-Portal zu Nanomaterialien (6.4.2014)
- „NanoHouse“-Erkenntnis: Keine unmittelbare Nanostaub-Gefahr durch Fassadenfarben (4.3.2014)
- Dokumentationen über nanooptimierte Werkstoffe für ressourceneffizienteres Bauen (2.2.2014)
- BAuA veröffentlicht Forschungsbericht zur Gefährdungsbeurteilung von Nanomaterialien (5.11.2013)
- Anerkennung von Asbesterkrankung als Berufskrankheit (11.8.2013)
- Projekt „nanoGEM“ zur Risikobeurteilung stellt Ergebnisse vor: Wie sicher ist „nano“? (28.4.2013)
- „Asbest - Fluch der Todesfasern“: „jedes Gebäude vor Baujahr 1990 unter Asbestverdacht“ (7.4.2013)
- Panorama: "Asbest bei Sanierungen häufig unentdeckt, kaum Kontrollen" (7.2.2010)
- Sachverständige fordern bundesweit Asbest-Stichproben in alten Schulen (13.10.2009)
- VPB warnt: Wer Asbest verschweigt, muss Sanierung zahlen (3.5.2009)
- Materialdaten - auch obsolete - für die Gebäudesanierung online (11.12.2007)
- Arbeitsschutz und Baubiologie auf Baulinks
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