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Länder sollen mehr Kompetenzen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit erhalten


  

(18.12.2016) Der Finanzausschuss des Bundestages hat weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Ausschuss am 7. Dezember dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Drucksache 18/9958) zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor noch einige Änderungen vorgenommen. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 890/Die Grünen wurde abgelehnt.

Der Gesetzesentwurf sieht neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vor:

  • Ausweispapiere müssen in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden.
  • Die Landesbehörden erhalten darüber hinaus weitere Prüfungsbefugnisse.
  • Zollbehörden dürfen in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen.

Zu den weiteren Maßnahmen gehört der Ausschluss von Bewerbern, die bereits Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

ZDB: Licht und Schatten

ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa kommentierte den Beschluss aus dem Deutschen Bundestag so: „Wir haben den Bundesfinanzminister von Anfang an in der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung unterstützt; daher haben wir auch seinen Vorstoß begrüßt, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die informationstechnologische Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu verbessern und wirkungsvoller auszugestalten. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist der Gesetzgeber nun einen ersten kleinen Schritt in diese Richtung gegangen.“

Pakleppa weiter: „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind und bleiben das Krebsgeschwür auf dem deutschen Baumarkt. Insbesondere die Kohorten Scheinselbständiger setzen mit ihren Dumping-Preisen die heimischen Bauunternehmen mit ihren Beschäftigten unter Druck. Dieses zu unterbinden, ist und bleibt Aufgabe des Staates.“

Daher begrüßt das deutsche Baugewerbe explizit den Vorschlag, den Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder für die Einhaltung handwerks- und gewerberechtlicher Bestimmungen eigene Prüfungsrechte einzuräumen: Insbesondere die Kommunen müssten bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen die Handwerksordnung und die Gewerbeordnung größere Verantwortung übernehmen. Das sei die notwendige Konsequenz aus der neuen Gewerbeanzeigeverordnung, von deren schneller und flächendeckender Umsetzung sich der ZDB vor allem eine wirkungsvolle Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit verspricht.

Ein zweiter Punkt wird von Pakleppa zwar ausdrücklich begrüßt, dass nämlich der Zoll Verstöße selbst im Ermittlungsverfahren verfolgen darf, aber das dürfe nicht dazu führen, dass sich die Kontrolltätigkeit der Zollverwaltung auf die Verfolgung von Formalverstößen verlagert: „Denn die von uns im Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe ausdrücklich begrüßte neue Strategie hin zu risikoorientierten Prüfungen, die gerade erste positive Wirkungen entfaltet, darf nicht schon jetzt in Frage gestellt werden,“ fordert Pakleppa abschließend.

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