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Vorsicht bei Mietminderung - Gericht: fehlender Rasen im Winter und andere kleine Mängel sind hinzunehmen!

(7.3.2002) Wer zur Miete wohnt, schimpft nicht selten über seinen Vermieter. Dass aber auch die andere Seite manchmal Grund hat, sich zu ärgern, beweist ein Fall, von dem der Anwalt-Suchservice (Servicerufnummer 0180-5254555) berichtet.

Eine Frau war im Sommer in eine Mietwohnung eingezogen. Doch statt glücklich über das neue Domizil zu sein, zeigte sich die Dame ganz schnell von sehr pedantischer Natur. Schon nach wenigen Wochen beschwerte sie sich brieflich beim Vermieter über diverse ”Missstände“ im Haus und in der Wohnung: Die Leisten der Fußböden sowie die Türen seien nicht richtig verfugt, der Hausflur müsse gestrichen, Wäscheleinen im Trockenraum aufgehängt und die Zimmerdecken überarbeitet werden. Weitere schriftliche Beschwerden mit zahlreichen ”Beweisfotos“ folgten. So rügte sie beispielsweise im Winter, dass vor dem Haus immer noch kein Rasen angelegt worden sei oder monierte, dass im Keller ein paar Kartons herum standen. Bereits nach einem halben Jahr begann die pingelige Dame die Miete um zehn Prozent der Kaltmiete zu mindern. Der Vermieter, der die Vorwürfe der Mieterin als übertrieben und ungerechtfertigt empfand, ging vor Gericht.

Das Amtsgericht Saarburg (Urteil v. 28.11.2001, Az: 5 C 473/01) entschied gegen die Mieterin. Bei den vorgetragenen Mängeln in Haus und Wohnung handele es sich um lauter geringfügige Beeinträchtigungen. Die Wohnqualität sei lediglich in völlig unerheblicher Weise gemindert worden. Dies berechtige die Mieterin nicht, den vereinbarten Mietzins herabzusetzen. Das Gericht verurteilte die renitente Dame dazu, den zu Unrecht einbehaltenen Teil der Miete an den Vermieter zu zahlen.

Tipp: Für Bürger, die in mietrechtlichen Streitigkeiten oder anderen Fällen einen Anwalt suchen, bietet der Anwalt-Suchservice schnelle Hilfe: Rund um die Uhr werden unter der bundesweit einheitlichen Servicerufnummer 0180-5254555 (12 Cent/Min.) bis zu drei spezialisierte Anwälte in der gewünschten Region benannt. Auf Wunsch können sich Anrufer auch direkt mit einer Kanzlei verbinden lassen.

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