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Mit Mehrfachverriegelung gegen Feuerspucker-Türen

(26.7.2007) Türen können gefährliche Feuerspucker werden. Sie sind oft die kritische Stelle, an der ein Brand in einen noch nicht von den Flammen versehrten Gebäudeteil übergreift. Türen mit den Funktionen des Zentralzugangs oder zur Trennung von Brandabschnitten müssen deshalb im Ernstfall zuverlässig geschlossen bleiben. Denn nur so sind Feuer und Rauch aufzuhalten, um wertvolle Zeit für Helfer und Retter zu gewinnen. Die Mehrfachverriegelung der Tür ist deshalb gerade in Brandfällen von besonderer Bedeutung - darauf weist Winkhaus aktuell hin. Die Münsterländer verfügen logischerweise über Mehrfachverriegelungen mit Allgemeiner Bauaufsichtlichen Zulassung.

<!---->Bei Gebäudeabschlüssen zum Feuer- und Rauchschutz müssen alle Beschlagkomponenten und Zubehörteile auf Eignung und dauerhafte Funktionstüchtigkeit geprüft sein. Für die verwendeten Beschläge und das Zubehör ist ein Eignungsnachweis vorgeschrieben. Die Eignung der Produkte ist in dem "Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis” exakt definiert. Jedes verwendete Bauprodukt für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse muss somit die Eignung mit dem Übereinstimmungszeichen ("Ü”-Zeichen), CE-Zeichen oder allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis nachweisen.

Winkhaus verfügt über dieses Prüfzeugnis für 1- und 2-flügelige Feuerschutz- und Rauchschutztüren, zertifiziert durch das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (MPA Dortmund). Dadurch ist die Eignung für Feuerschutztüren belegt. Im Einzelfall ist der Einsatz mit der Zertifizierungsstelle des Bauelementes abzustimmen. Außerdem sind Mehrfachverriegelungen von Winkhaus mit Panik-Funktion für 1-flügelige Feuerschutztüren und für den Gangflügel 2-flügeliger Feuerschutztüren mit arretiertem Standflügel geeignet.

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