ttz: Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen
(18.10.2006) Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Türen, Tore und Klappen) sind unverzichtbare Einrichtungen im baulichen Brandschutz. Im Ernstfall sollen sie die zu schnelle Ausbreitung eines Feuers und die damit einhergehenden Rauchentwicklung verhindern - sowie helfen, Menschenleben zu schützen. Das A und O von Brandschutzeinrichtungen ist allerdings die zuverlässige und störungsfreie Funktion im Ernstfall. Der Industrieverband Tore Türen Zargen (ttz) empfiehlt daher, Feuer- und Rauchschutzabschlüsse regelmäßig mindestens einmal pro Jahr einer fachgerechten Sicherheitsüberprüfung und Wartung zu unterziehen.
Bislang sind im deutschen Baurecht hinsichtlich Prüfung und Wartung von Brandschutzabschlüssen lediglich Türschließer und Feststellanlagen geregelt. So müssen gemäß der ...
- "Besonderen Ländervorschriften über die Wartung technischer Einrichtungen in Gebäuden" bzw.
- "Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten" (Technische Prüfverordnung TPrüfVO)
... "Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von Feuer- und Rauchschutztüren" nur alle 3 Jahre durch einen qualifizierten Sachkundigen geprüft/gewartet werden. Die Wiederholungsprüfung von Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen bezieht sich lediglich auf Schließmittel - nicht aber auf das komplette System des Feuer-/Rauchschutzabschlusses.
Ein Feuerschutzabschluss nach
DIN 4102 oder ein Rauchschutzabschluss nach
DIN 18095 besteht jedoch aus
Da Feuer- und Rauchschutztüren in den unterschiedlichsten Gebäuden vorkommen wie zum Beispiel ...
- Krankenhäuser,
- Alten- und Pflegeheime,
- Schulen u. Kindergärten
- Warenhäuser (Verkaufsstättenverordnung)
- Hochhäuser u. Büros (Arbeitsstättenverordnung)
- Kino, Theater, Stadion (Versammlungsstätten)
... und der Verschleiß sehr unterschiedlich ausfallen kann, sei nach Ansicht des Industrieverband Tore Türen Zargen eine Überprüfung lediglich der Schließmittel im Abstand von 3 Jahren keinesfalls ausreichend. Auf die jährliche Wartung des gesamten Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses mit allen Bestandteilen durch einen qualifizierten Sachkundigen könne daher nicht verzichtet werden.
siehe auch:
- Krankenhausplanung: Was bei Tür und Tor zu beachten ist (26.7.2007)
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- weitere Details...
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siehe zudem: