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Wie lange darf die eigene Heizung noch betrieben werden? Übergangsfristen laufen ab

(19.4.2002) Für alte Heizkessel wird die Zeit jetzt knapp. Um unnötigem Energieverbrauch entgegenzuwirken, fordert der Gesetzgeber niedrigere Energieverluste über das Abgas. In den nächsten drei Jahren müss(t)en deshalb mindestens 1,5 Mio. Heizungsanlagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (Bundes-Immissionschutz-Verordnung) ausgetauscht werden. Zusätzlich fordert die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) den Austausch von Heizkesseln, die vor 1978 in Betrieb gegangen sind - und das unabhängig von der Einhaltung bestimmter Grenzwerte. Einfamilienhäuser sind von dieser Austauschpflicht allerdings zumeist ausgenommen.

Wann muss die die eigene Heizung raus?

Die Schornsteinfeger haben 1997/98 in ihren Bezirken eine „Einstufungsmessung“ an alten Heizkesseln vorgenommen. Der jeweilige Hausbesitzer sollte das dazugehörige Dokument bei seinen Unterlagen finden. Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) rät, sich dieses Dokument genau anzusehen. Das Ergebnis der Einstufung zeigt, ob der Heizkessel die Grenzwerte überschreitet und ab wann die Überschreitung nicht mehr geduldet wird.

Bei Überschreitung ist ein frühestmöglicher Austausch des Heizkessels die beste Lösung. Moderne Bremmwertkessel haben einen bis zu 30% höheren Wirkungsgrad als Heizwertkessel.

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