Neue FTA-Richtlinien für Karusselltüren
(10.5.2007) Mit der Einführung der DIN 18650 "Automatische Türsysteme" zum 1.Juli 2006 hat sich die Sicherheitsausstattung von automatischen Karusselltüren beträchtlich geändert. Auswahl und Wirkung der eingesetzten Sicherheitselemente hängt nunmehr von einer Vielzahl von Faktoren ab. Seitens des FTA (Fachverband Türautomation) wurden Empfehlungen zur konstruktiven und sicherheitsrelevanten Ausführung erarbeitet. Um die technische Weiterentwicklung nicht zu behindern, sind alternative Lösungen möglich, soweit sie das Schutzziel nicht unterschreiten.
In den bis zum 30.6.2006 geltenden, alten Richtlinien waren Karusselltüren nicht gesondert berücksichtigt. Die Absicherung erfolgte meist über Schaltleisten und Lichttaster an der Hauptschließkante und bei größeren Durchmessern an den drehenden Flügeln (Fersenschutzleiste). Hierbei wurden statische Kräfte von max. 150 N toleriert.
Die Kraftbegrenzung ist gemäß DIN 18650 Teil 1 als alleinige Schutzmaßnahme nicht mehr ausreichend. Deshalb legt die FTA Richtlinie fest: Grundsätzlich sind berührungslos wirkende Sicherheitseinrichtungen / Sensoren zur Erfüllung der Norm erforderlich. Je nach Konstruktion der 2-, 3- oder 4-flügeligen Anlagen, werden Mindestkategorien nach EN 954-1 (Sicherheit von Maschinen) vorgegeben.
Der FTA empfiehlt für 3- und 4-flügelige Karusselltüren die Schließkanten mit Schaltleisten abzusichern. Die Schaltleisten sind sowohl an den Hauptschließkanten (HSK), als auch mitfahrend an den Gegenschließkanten (GSK) zu positionieren. Zusätzlich sind die HSK durch den Einsatz von Anwesenheitssensoren als berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) abzusichern. Ab einem Türdurchmesser von 3.000 mm werden mitfahrende Sensoren an den Flügeln zur Vermeidung des Anstoßens empfohlen.
Die Definitionen der Gefahrenstellen von Karusselltüren sind in der DIN 18650 Teil 2 dargestellt. Die folgenden Tabellen stellen einen Auszug dar.
Tabelle B.3 - Mechanische Gefährdungen an vierflügeligen Karusselltüren, gilt sinngemäß auch für dreiflügelige Türen. (Auszug aus der DIN 18650 Teil 2 - 12/2005)
Gefahrstelle |
Gefährdung nach |
Darstellung | |||||
A: Hauptschließkante / Gegenschließkante |
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B: Hauptschließkante / Innenwand |
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C: Nebenschließkante / Boden |
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D: Nebenschließkante / Decke |
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Anmerkung: In Abhängigkeit der konstruktiven Ausführung z.B. an schwenkbaren Türflügeln, können zusätzliche mechanische Gefährdungen auftreten! |
Einen Sonderfall stellen die 2-flügeligen Türkonstruktionen dar, die als
Großraumtüren häufig in Einkaufsmärkten, Bahnhöfen und Flughäfen eingesetzt
werden. Zusätzlich wurden diese Anlagen meist auch als Flucht- und Rettungsweg
genutzt.
Tabelle B.1 - Mechanische Gefährdungen an zweiflügeligen Karusselltüren (Auszug aus der DIN 18650 Teil 2 - 12/2005)
Gefahrstelle |
Gefährdung nach |
Darstellung | ||||||
A: Hauptschließkante / Gegenschließkante |
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B: Hauptschließkante / Innenwand |
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C: Nebenschließkante / Boden |
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D: Nebenschließkante / Decke |
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Anmerkung: In Abhängigkeit der konstruktiven Ausführung z.B. an schwenkbaren Türflügeln, können zusätzliche mechanische Gefährdungen auftreten! |
Gemäß DIN 18650 sind für 2-flügelige Karusselltürsysteme Schaltleisten einer höheren Kategorie an der HSK und GSK einzusetzen.
2-flügelige Karusselltüren sind nicht für den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen geeignet. Dennoch ist der Einsatz von 2-flügeligen Karusselltüren möglich, wenn zusätzliche Notausgänge vorhanden sind.
Zielsetzung der FTA-Richtlinie für automatische Karusselltüren ist es, Herstellern und Betreibern eine klare Planungs- und Orientierungshilfe zu geben, wie die Anforderungen der DIN 18650 umzusetzen sind. Optimale Sicherheit bei größtmöglichem Begehungskomfort sind gewährleistet.
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- DIN Recherche nach Normen und Verlagsartikeln: Automatiktür
- Automatiktüren und Rauch-/Brandschutztüren bei Baulinks