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Automatische Drehflügel- und Schiebetüranlagen nicht ohne selbstüberwachende Sensoren!

  • Fachgremien bestätigen Dorma-Auffassung zur DIN 18650

automatische Drehflügeltür, Drehflügeltüren, DIN 18650(22.12.2006) Jetzt ist in einem Streitpunkt für Klarheit gesorgt. Maßgebliche Verbände und Institutionen haben die Dorma-Auffassung zur Verwendung selbstüberwachender bzw. einfehlersicherer Sensoren gem. DIN 18650 an automatischen Drehflügel- und Schiebetüranlagen bestätigt. Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz (STAFA) Dortmund dazu wörtlich: "Auf der Fachausschuss-Tagung, Fenster, Türen und Tore, wurde dieser Punkt thematisiert und durch die Vertreter der Verbände, Hersteller und Betreiber sowie der Vertreter der Länder und der Berufsgenossenschaften einstimmig bestätigt, dass die Überwachung der automatischen Drehflügel- und Schiebetore durch selbstüberwachende Sensoren erfolgen muss". Dorma liegen laut eigenen Angaben darüber hinaus entsprechende Schreiben des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BGIA), des Fachausschusses Bauliche Einrichtungen der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale, des DIN sowie vom Fachverband Türautomation (FTA) vor.

Damit gaben die Gremien der Dorma-Auffassung Recht, dass die Sicherheitsnorm DIN 18650 die Absicherung automatischer Türsysteme durch einfehlersichere bzw. selbstüberwachender Sensoren zwingend vorschreibt. Gegenteilige Auffassungen und Installationspraktiken hatten für Irritationen im Markt gesorgt. Um dem entgegenzuwirken, hatte Dorma die Fachgremien um Klärung gebeten. Und bekam offensichtlich auf ganzer Linie Recht.

Norbert Jeschner, Vorsitzender des Fachverbandes Türautomation und Obmann DIN 18650, verweist in seiner Antwort an Dorma darauf, dass es sich bei dem in der DIN 18650 fehlenden ausdrücklichen Hinweis auf die Verwendung einfehlersicherer bzw. selbstüberwachender Sensoren bei automatischen Drehflügeltüren lediglich um ein Versehen der Verfasser handle. "Für die Verfasser bestand aufgrund der zuvor genannten Regelungen kein Zweifel daran, dass hinsichtlich der Anwesenheitssensoren bei Drehflügeltüren keine anderweitigen Anforderungen, insbesondere keine geringeren, gestellt werden sollten''.

Infolgedessen müssten automatische Türen, die von besonders schutzbedürftigen Personen benutzt werden, insgesamt so ausgelegt sein, dass die bei den Öffnungs- und Schließbewegungen auftretenden Gefährdungen vermieden werden oder dass die Gefahrenstellen der Türsysteme mit Schutzeinrichtungen zu sichern sind. Soweit es sich bei diesen um berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (ESPE) handle (und damit auch bei Anwesenheitssensoren), müssten diese den weiteren Vorgaben der DIN 18650 entsprechen - insbesonders selbstüberwachend bzw. einfehlersicher sein, betonte Jeschner abschließend.

Wesentliche Faktoren zur Gefahrenvermeidung nach DIN 18650 sind ...

  • die konstruktive Vermeidung von Scherstellen,
  • die Absicherung der Türbewegung durch selbstüberwachende bzw. einfehlersichere / eigensichere Sensoren und
  • die dynamische Kraftbegrenzung der Türbewegung.

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