TÜV: Bei Mängeln an Notausgängen und Fluchtwegen Ordnungsamt verständigen!
(16.11.2012) Kommt es in der Disko oder auf einer Großveranstaltung zu einer Notsituation, reagieren Menschen vielfach richtig - das ergab eine Untersuchung der Uni Duisburg-Essen, bei der 127 Unglücke analysiert wurden. Im Rahmen der Studie verhielten sich die Menschen gelassen, suchten ruhig nach Fluchtwegen und halfen einander. Kurz: Eine geordnete Bewegung zum nächstmöglichen Ausgang war festzustellen. Allerdings nur so lange, bis die Menschen auf Engpässe und Hindernisse stießen. "Jeder kennt das mit Notbeleuchtung ausgestattete grün-weiße Piktogramm mit dem laufenden Männchen und dem Richtungspfeil, das den Notausgang markiert", erklärt Hans-Peter Zacharias, TÜV Rheinland-Experte für Gebäudesicherheit. Aber es komme mitunter vor, dass durch bauliche Veränderungen die Fluchtwege ins Leere führen oder Regale und Kisten die rettende Tür versperren. Wer solche Unzulänglichkeiten entdeckt, sollte den Betreiber darauf hinweisen. Schafft er keine Abhilfe, sei es für die eigene Sicherheit das Beste, die Lokalität zu verlassen und das Ordnungsamt auf die Mängel hinzuweisen.
Generell gilt: Der Fluchtweg muss jederzeit erreichbar sein und in freie, sichere Bereiche führen. Auch innerhalb von Gebäuden.
Verschlossene Notausgänge sind verboten, selbst wenn der Schlüssel am Haken beziehungsweise in einem Kasten daneben hängt. Niemand hat in einer Not-Situation die Nerven, Türen in aller Ruhe aufzuschließen. Aus diesem Grund ist es Pflicht, dass sich die Türen immer durch Druck auf Klinke oder Sperrriegel ohne Hilfsmittel leicht öffnen lassen. Tabu sind Pendel-, Dreh- und manuelle(!) Schiebetüren. "Automatische Schiebetüren hingegen öffnen sich bei Stromausfall von selbst", erklärt Hans-Peter Zacharias. Oder aber sie verfügen über einen roten Haken in der oberen linken Ecke. Dieser muss gezogen werden, um die Tür zu entriegeln.
Um etwa bei einem Brand keine böse Überraschung zu erleben, sollten sich Besucher am Veranstaltungsort über die Notausgänge informieren und den Fluchtweg selber erkunden. Nur einen Blick auf den Rettungsplan zu werfen bringt häufig nicht so viel, da die Skizzen sehr abstrakt sind. Generell sind Sorgen aber unbegründet, bestätigt der TÜV Rheinland-Fachmann: "In Behörden, Kaufhäusern, großen Hotels, Kinos oder Versammlungsstätten sind die Fluchtwege in aller Regel korrekt ausgeschildert und in Ordnung."
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siehe zudem:
- Fluchtwege, Notbeleuchtung, Automatiktüren, Brandschutztüren und Sondertüren auf Baulinks
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