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Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Tapetenkartell

(25.2.2014) Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen vier Hersteller von Tapeten, deren Verantwortliche und ihren Verband in Höhe von insgesamt rund 17 Mio. Euro wegen Preisabsprachen verhängt. Es handelt sich um ...

Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im November 2010 infolge eines Kronzeugenantrages der Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co. KG, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte dazu: „Die in Deutschland führenden Tapetenhersteller haben zwischen 2005 und 2008 auf Verbandstagungen Preiserhöhungen zu Lasten ihrer Kunden abgesprochen. Wir haben auch ein Bußgeld gegen den Verband verhängt. Verbandsarbeit ist ein ganz wichtiger Bestandteil unse­rer Wirtschaftsordnung. In diesem Fall wurde jedoch die Funktion dazu missbraucht, die Absprache der Hersteller aktiv zu unterstützen.“

Verantwortliche der Tapetenhersteller A.S. Création, Rasch, Marburger und Erismann hatten im Jahr 2005 auf Vorstandssitzungen des VDT vereinbart, zum 1. März 2006 eine Preiserhöhung für Tapeten in Deutschland in der Größenordnung von 5 bis 6% durchzuführen. Dabei sollte A.S. Création als Marktführer mit der Ankündigung voran­schreiten. Der damalige Geschäftsführer des VDT hat die Umsetzung dieser Preisab­sprache unterstützt, indem er Informationen von A.S. Création über deren bevorste­hende Ankündigung der Preiserhöhung an alle Mitgliedsunternehmen des VDT weiter­geleitet hat.

Auch die nächste Preiserhöhung zum 1. Januar 2008 erfolgte laut Bundeskartellamt auf Grundlage einer wettbewerbswidrigen Absprache. Diese war im April 2007 am Ran­de einer VDT-Mitgliederversammlung zwischen den Unternehmen A.S. Création, Rasch, Marburger, Erismann sowie in diesem Fall auch Pickhardt + Siebert getroffen worden und beinhaltete eine gemeinsame Preiserhöhung um etwa 5%.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen Pickhardt + Siebert bei der Aufklärung der Preisabsprache zum 1. Januar 2008 mit dem Bundeskar­tellamt kooperiert hat. Die Verfahren gegen Erismann sowie gegen Pickhardt + Siebert konnten im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) ab­geschlossen werden, was ebenfalls bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigt wurde. Die gegen diese beiden Unternehmen ergangenen Entscheidungen sind bereits rechtskräftig. Gegen die übrigen Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheiden würde.

Stellungnahme der Verbandes der Deutschen Tapetenindustrie

„Nach drei Jahren Verfahrensdauer besteht durch die Entscheidung des Amtes nun endlich Klarheit. Ob tatsächlich Verfehlungen vorgelegen haben, darüber gehen die Meinungen allerdings weiter auseinander. Zwei betroffene Unternehmen werden des­halb vermutlich die Entscheidung des Bundeskartellamts gerichtlich überprüfen lassen.

Die Argumente des VDT wurden trotz der langen Verfahrensdauer aus unserer Sicht nicht ausreichend gewürdigt. Die Chance einer einvernehmlichen Beendigung des Ver­fahrens auch für den VDT wurde durch den hektischen Verfahrensabschluss seitens des Bundeskartellamts verhindert.“

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