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Tipps zum kostengünstigen Bauen - Teil 5: Risiken mit Bauträgern minimieren

(22.9.2001) Im Durchschnitt muss jeder Bauherr neun Jahresgehälter in sein neues Haus investieren. Aber es gibt viele Möglichkeiten, die Baukosten spürbar zu senken. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat einige Tipps zusammengestellt, die den Weg ins Eigenheim preiswerter gestalten. Hier der Teil 5:

Bauträger bauen Häuser meist in großer Stückzahl, das senkt die Kosten. Nachteil: Oft handelt es sich um standardisierte Typenhäuser mit weniger Spielraum für Sonderwünsche. Einen gewissen Schutz - vor mitunter schwarzen Schafen - bietet die Makler- und Bauträgerverordnung, die ein Mindestmaß der notwendigen Vertragsvereinbarungen regelt, beispielsweise, wann welche Zahlungen zu leisten sind:

  • 30% nach Beginn der Erdarbeiten
  • 28% nach Fertigstellung des Rohbaus
  • 17,5% nach Fertigstellung der Rohinstallation
  • 10,5% nach Abschluss der Glaser- und Tischlerarbeiten
  • 10,5% nach Bezugsfertigkeiten und Übergabe
  • 3,5% nach vollständiger Fertigstellung und Beseitigung aller Mängel

Wer sich den Traum vom Eigenheim mit einem Bauträger erfüllen will, sollte jedoch noch weitere Vorkehrungen treffen, um einem Reinfall vorzubeugen:

  • Verlangen Sie eine Referenzliste und besichtigen Sie mehrere Objekte.
  • Holen Sie eine Auskunft über die Bonität des Bauträgers ein, etwa bei Ihrer Bank.
  • Achten Sie auf genaue Baubeschreibungen. Verlangen Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen Bestandteil des Vertrags werden und lassen Sie diese von Fachleuten (z.B. Handwerkern) auf ihren Wert schätzen.
  • Achten Sie auf versteckte Kosten, z.B. für notwendige Drainagen, Sickergruben, Hausanschlusskosten, Fliesen im Bad oder geforderte Bankbürgschaften.
  • Bestehen Sie auf einem vertraglich fixierten Fertigstellungstermin und vereinbaren Sie pauschale Konventionalstrafen für jeden Tag, den das Unternehmen den vereinbarten Termin überschreitet.
  • Unterschreiben Sie keinen Vertrag, der Sie zu finanziellen Vorleistungen verpflichtet. Achten Sie darauf, dass Sie nur nach Teilabnahmen zahlen müssen.
  • Halten Sie Sonderwünsche so präzise wie möglich (Ausführung und Aufpreis) im Vertrag fest und lassen Sie diesen von einem in Baurechtsangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt prüfen.

siehe auch:

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