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IVD: Warum die Einführung eines Bestellerprinzips für den Kauf von Immobilien ein Irrweg wäre

(3.7.2017) Die SPD will die Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses senken. Das wird auch vom Immobilienverband Deutschland (IVD) grundsätzlich begrüßt. Es sei aber ein Irrweg, zu glauben, dass ein Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien der entscheidende Hebel dafür sein könnte, kritisiert IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Er reagiert mit diesem Statement auf die entsprechende Passage im Wahlprogramm der SPD. Die Sozialdemokraten wollen das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ auch für Maklerkosten beim Kauf von Wohneigentum einführen (Seite 44 des Regierungsprogramms 2017 bis 2011). Demnach würde in der Regel der Verkäufer die Kosten zu tragen haben.

„Der IVD ist gegen ein Bestellerprinzip beim Kauf per Gesetz. Wir erwarten, dass die SPD dieses Vorhaben streicht, denn es ist abwegig und spiegelt in keiner Weise die Realität wider. Offenbar geleitet von der Fehlvorstellung, dass die Situation bei Kaufimmobilien ähnlich sei wie bei der Vermietung, hat die SPD diesen falschen Weg eingeschlagen“, ärgert sich Schick.

Anhand der folgenden 6 Punkte skizziert der IVD aus seiner Sicht die Folgen für den Verbraucher und den Markt:

1. Kaufpreise erhöhen sich

Zahlt der Verkäufer die Maklerprovision, wird er sie zuvor im Kaufpreis einpreisen, soweit der Markt dies zulässt. Damit erhöhen sich die Kaufpreise. Die Summe aus Kaufpreis und Maklerprovision bleibt für den Käufer gleich.

2. Die öffentliche Hand profitiert

Durch den höheren Kaufpreis erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Der Käufer zahlt somit nicht nur auf den Kaufpreis, sondern auch auf die Provision Grunderwerbsteuer - wovon letztlich die öffentliche Hand profitiert.

3. Kaufinteressenten sind auf sich alleine gestellt, die Beratung entfällt

Das Bestellerprinzip widerspricht der staatlichen Aufgabe, Verbraucher zu schützen. Der Käufer wäre im Ankaufsprozess völlig auf sich alleine gestellt. Denn das Bestellerprinzip hätte zur Folge, dass der Kaufinteressent vom Makler keine Beratungsleistung verlangen könnte, da diesem gesetzlich verboten wird, mit dem Interessenten einen Vertrag abzuschließen. Steht der Makler ausschließlich im Lager des Verkäufers, wird der Makler auch nur ihn beraten. Dies kann nicht gewollt sein, zumal der Verkaufsprozess von zahlreichen Fachfragen flankiert ist, die den Sachverstand des Maklers erfordern.

4. Käufer sind nicht/anders schutzbedürftig

Ein Käufer ist nicht in gleicher Weise schutzbedürftig wie der wohnungssuchende Mieter. Das in der Diskussion um das Bestellerprinzip bei der Vermietung verwendete Argument, dass der Makler im Lager des Vermieters steht, weil er ihm bei der Vermietung und somit bei der laufenden Bewirtschaftung seines Vermögens behilflich ist, lässt sich nicht ohne weiteres auf den Verkauf von Grundstücken übertragen. Vielmehr stehen sich Verkäufer und Käufer auf Augenhöhe gegenüber. Denkbar ist schließlich auch, dass die Käufer die stärkere Position einnehmen, beispielsweise bei einem Doppelverdiener-Ehepaar gegenüber einer verwitweten älteren Dame, die ihr Einfamilienhaus verkaufen will.

5. Grunderwerbsteuer-Spirale dreht sich weiter nach oben

Die Bundesländer könnten die Einführung eines Bestellerprinzips zum Anlass nehmen, die Grunderwerbsteuer weiter zu erhöhen. Damit würden sie weiterhin kräftig beim Eigenheimerwerb mitverdienen. Alleine die jüngsten Erhöhungen der Grunderwerbsteuer haben den Ländern 2016 ein Einnahmeplus von 10,2% verschafft.

6. Überwiegend wird Provision geteilt

In Deutschland sind die Provisionen marktbedingt regional unterschiedlich geregelt. Eben weil sie auch der verhandlungsfähigen Marktüblichkeit unterliegen:  Nur in drei von 16 Bundesländern zahlt der Käufer die Provision in der Regel alleine (Berlin, Brandenburg, Hamburg und zum Teil Hessen). Grundsätzlich ist die Provision aber überall in Deutschland frei verhandelbar. Überwiegend wird jedoch die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, was kaum als ungerecht bezeichnet werden kann, weil auch eine entsprechende Beratung dahintersteht. Ein gesetzliches Bestellerprinzip wäre damit nicht nur ungerecht, sondern würde auch gegen die Vertragsfreiheit verstoßen. Nur bei der Grunderwerbsteuer ist es anders. Dort zahlt stets der Käufer.

„Wenn die SPD Wohneigentum wirklich fördern will, dann muss sie dafür sorgen, dass die Grunderwerbsteuer abgesenkt wird, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent liegt. Eine Reform der Grunderwerbsteuer ist dringend nötig, wäre konsequent und würde keine Marktausschläge zur Folge haben, im Gegenteil. Unerlässlich sind zudem stabile Finanzierungsbedingungen. Immer neue Regulierungen sind kontraproduktiv. Zudem wäre die aktive Förderung der Eigentumsbildung geboten, damit die Wohneigentumsquote in Deutschland endlich erhöht werden kann ", fordert IVD-Präsident Schick.

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