Bestellerprinzip bei Immobilienkauf und Begrenzung der Maklercourtage gefordert
(1.8.2018) Makler sollten nach Ansicht der Fraktion Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von dem bezahlt werden, der bestellt. In einem Antrag (Bundestags-Drucksache 19/3554) fordern die Abgeordneten, das Bestellerprinzip auf den Immobilienkauf auszuweiten - bislang gilt es nur für Vermietungen.
Außerdem solle die Maklercourtage bei der Transaktion von Wohnimmobilien gesetzlich auf 2% inklusive Mehrwertsteuer begrenzt werden. Die Maklercourtage in Deutschland liege deutlich über dem europäischen Niveau, heißt es zur Begründung der Fraktion. Anders als bei der Mietwohnungsvermittlung fehlten beim Kauf Regulierungen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:
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- Plädoyer von JLL-CEO Timo Tschammler für das Bestellerprinzip (19.11.2018)
- Meinungen zum Bestellerprinzip beim Immobilienkauf (26.8.2018)
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- IVD: Gesetzentwurf zum „Bestellerprinzip“ in seiner jetzigen Form praxisuntauglich (3.11.2014)
- Bundesrat: Vermieter sollen Maklerprovision zahlen (18.8.2013)
- Keine gesetzliche Regulierung der Maklergebühren (14.2.2011)
siehe zudem:
- Immobilien und Verbände auf Baulinks