IVD: Gesetzentwurf zum „Bestellerprinzip“ in seiner jetzigen Form praxisuntauglich
(3.11.2014) Der Immobilienverband IVD begrüßt die Empfehlung des Bundesratsausschusses, den Gesetzentwurf zum „Bestellerprinzip“ an den Marktalltag anzupassen. Konkret geht es dabei um folgende Situationen aus der täglichen Praxis:
- Ein Wohnungsmakler hat Vermittlungsverträge mit mehreren Mietwohnungssuchenden geschlossen und holt aus diesem Grund den Auftrag vom Vermieter ein, eine Wohnung anzubieten.
- Ein Makler sucht eine Wohnung für einen Interessenten, der diese jedoch ablehnt. Darauf hin bietet der Makler die Wohnung einem anderen Interessenten an.
„Nach dem aktuellen Gesetzentwurf hätte der Makler in beiden Fällen keinen Anspruch auf eine Provision - obwohl er die komplette Vermittlungsleistung erbringt“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD.
Fall Eins: „Ein Makler darf dem Gesetzentwurf zufolge von einem Mieter nur dann eine Provision verlangen, wenn er ausschließlich für ihn auf die Suche nach einer Wohnung geht. Insbesondere in Großstädten kommt dieser Fall aber sehr selten vor. Makler haben dort in der Regel viele Kunden mit ähnlichen Suchprofilen“, erklärt der Präsident.
Fall Zwei: „Bietet der Makler die Wohnung nach einer Ablehnung des ersten Interessenten einer anderen Person an, ist der Wohnungssuchende nicht mehr der Auftraggeber und in der Folge nicht provisionspflichtig.“ Wie auch der Bundesratsausschuss erkannt hat, führt dies dazu, dass ein Makler eine Wohnung, die er in seinem Portfolio hat, nicht anbieten kann - auch wenn sie perfekt zu den Anforderungen des Mieters passt. „Der Bundesratsausschuss bezeichnet diese Situation zu Recht als absurd. Das Bestellerprinzip in dieser Form hilft keinem Wohnungssuchenden", warnt Kießling.
Der IVD begrüßt den Vorschlag des Bundesratsausschusses, den Gesetzentwurf dahingehend zu ändern, dass ein Makler in genannten Fällen einen neuen Auftrag vom konkreten Interessenten einholen kann. „Das Bestellerprinzip würde dann eher dem Alltag der Wohnungsvermittlung entsprechen. Unserer Ansicht nach ist es jedoch nach wie vor ungeeignet, um den Wohnungsmarkt in Deutschland zu entspannen.“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
-
Immobilienverband Deutschland IVD
Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen - Bundesrat
- ivd: „Baugenehmigungen bleiben trotz Anstiegs hinter Bedarf zurück“ (23.11.2014)
- Immobilienwirtschaft: „Ein Schritt vor und zwei Schritte zurück zur Mietpreisbremse“ (17.11.2014)
- Rechtsgutachten für Haus & Grund: „Mietpreisbremse ist verfassungswidrig“ (17.11.2014)
- Bestellerprinzip bei Immobilienkauf und Begrenzung der Maklercourtage gefordert (1.8.2018)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Abkürzungen der Pflichtangaben nach §16a EnEV bei Immobilienanzeigen (5.5.2014)
- Bundesrat: Vermieter sollen Maklerprovision zahlen (18.8.2013)
- Umfrage: Mieter und Makler unzufrieden mit aktueller Maklercourtage-Regelung (9.12.2012)
siehe zudem:
Immobilien, Verbände und Mieter-Magazin auf Baulinks