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Umfrage: Mieter und Makler unzufrieden mit aktueller Maklercourtage-Regelung

Immobilien Zeitung
  

(9.12.2012) Weder Mieter noch Immobilienmakler sind zufrie­den mit der Regelung, dass bei der Vermietung von Wohnraum in aller Regel der Mieter die Maklerprovision zahlt. Dies ergab eine Umfrage der Immobilien Zeitung, an der knapp 1.600 Personen teilgenommen haben.

In der Regel beauftragt der Wohnungseigentümer bzw. Vermieter einen Makler damit, Interessenten für Haus oder Wohnung zu finden. Die Provision hingegen wird in diesen Fällen in aller Regel vom künftigen Mieter gezahlt. Dies ist rechtens, denn das Wohn­eigentumsvermittlungsgesetz regelt lediglich die Provisionshöhe, lässt aber offen, wer zu zahlen hat. Dennoch regt sich in einigen Bundesländern wie Hamburg, Baden-Würt­temberg und Nordrhein-Westfalen Widerstand gegen diese als ungerecht empfundene Gepflogenheit. Angestrebt wird eine Gesetzesregelung, nach der grundsätzlich das so genannte Bestellerprinzip gelten soll: Derjenige, der den Vermittler beauftragt hat, soll am Ende auch die Leistung des Maklers entlohnen.

Befragte Immobilienmakler für Fifty-Fifty

In einer Umfrage der Immobilien Zeitung zeigt sich nun, dass auch die Immobilienmak­ler mit der derzeit geltenden Regelung unzufrieden sind:

  • Knapp 17% der Makler - sie stellen mit etwa 30% der Befragten die größte Teil­nehmergruppe - gaben an, dass der Mieter bei der Vermietung von Wohnimmo­bilien die Provision übernehmen sollte.
  • 11% nannten den Vermieter.
  • Immerhin 21% sprachen sich für das Bestellerprinzip als die gerechteste Lö­sung aus.
  • Favorit ist jedoch die hälftige Aufteilung der Provision auf Mieter und Ver­mieter: 45% der Makler wünschen sich eine solche Regelung.

Immobilienverband für bisherige Regelungen

Dieses Ergebnis kann man bei der Interessenvertretung der Immobilienmakler, dem IVD Immobilienverband, nicht teilen. „Eine 50:50-Regelung greift unserer Ansicht nach zu sehr in den Markt ein“, sagt Sue Jensch, Bundesgeschäftsführerin des IVD. Dann müs­se nämlich gegen alle Marktgesetze auch in Regionen, wo großer Leerstand herrsche, der Mieter den Makler mit entlohnen. Bislang sei dies dort aber meist nicht der Fall. Der IVD plädiert für eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen. Sie stellten, wenn überhaupt, nur bei 30% der Vermietungen ein Problem dar - nämlich dort, wo die Nachfrage viel größer als das Angebot ist.

Befragte Mieter und Mieterbund favorisieren Bestellerprinzip

Bei den Mietern stößt die Fifty-Fifty-Variante auf wenig Gegenliebe: Nur 14% können sich damit anfreunden. Auch die Alternativen, nach denen der Mieter (10%) oder Ver­mieter (14%) jeweils alleine für die Entlohnung zuständig sein soll, fallen durch. Mit gut 57% liegt das Bestellerprinzip weit vor allen anderen Lösungen.

Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) plädiert klar für das Bestellerprinzip. „Wer den Auftrag gibt, der muss auch bezahlen - und das ist realistischerweise der Vermieter“, erklärt Ulrich Ropertz gegenüber der Immobilien Zeitung. Für den Pressesprecher des DMB ist die 50:50-Regelung lediglich „ein fauler Kompromiss“ und berücksichtige nicht, dass vor allem der Vermieter dem Makler gegenüber in der stärkeren Position sei: „Der Vermieter hat die Möglichkeit, über die Provision zu verhandeln und zu sagen: 'Zwei Monatsmieten zahle ich nicht, ich gebe Dir nur eine', das kann der Mieter nicht.“

Haus und Grund sieht Nebenkosten als Wohnkostentreiber

Überhaupt keinen Handlungsbedarf in Sachen Provision sieht Alexander Wiech, Spre­cher der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund. Zwar seien gerade in den Ballungszentren die Wohnkosten zu hoch, aber statt der Maklerentlohnung sollte sich der Staat lieber um die ständig steigenden Nebenkosten kümmern.

Höhe der Provision

Uneinigkeit herrscht naturgemäß auch bei der Frage nach der Höhe der Maklercourta­ge. Während knapp 72% der befragten Wohnimmobilienmakler die im Wohnraumver­mittlungsgesetz genannten Höchstbeträge von zwei Monatsmieten zuzüglich der ge­setzlichen Umsatzsteuer für angemessen halten, finden dies nur knapp 38% der übri­gen Umfrageteilnehmer. 12% sagen, dass anderthalb Monatsmieten ausreichen soll­ten, weitere knapp 34% sehen die Grenze bereits bei einer Monatsmiete.

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