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Rechtsgutachten für Haus & Grund: „Mietpreisbremse ist verfassungswidrig“

Rechtsgutachten für Haus & Grund: „Mietpreisbremse ist verfassungswidrig“
  

(17.11.2014) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ei­ne Mietpreisbremse ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommen drei Rechtsprofessoren der Berliner Humboldt-Univer­sität in einem Gutachten für den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Verbandspräsident Rolf Kornemann kün­digte bei der Vorstellung des Gutachtens zudem an, dass der Verband eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht anstreben wolle, sollte die Mietpreisbremse Gesetz werden.

Nach Auffassung der Gutachter verletzt der Gesetzentwurf das Eigentumsrecht der Haus- und Wohnungseigentümer so­wie die Vertragsfreiheit von Mietern und Vermietern gleicher­maßen. Ferner sei das Gesetz schlichtweg ungeeignet, die Wohnungsknappheit zu bekämpfen. Als wesentliche Gründe für die Verfassungswidrigkeit identifizieren die Professoren folgende Punkte:

  • Die Mietpreisbremse schütze nicht Mieter, sondern finanzstarke Wohnungssu­chende, die sich künftig mehr Wohnraum zu geringeren Mieten leisten können.
  • Beliebte Stadtteile würden durch die Mietbegrenzung noch attraktiver. Die Nachfrage steige weiter.
  • Mit der Mietpreisbremse könne die Wirtschaftlichkeit der Wohnraumvermietung nicht mehr sichergestellt werden. Vermieter würden sich vom Markt zurückzie­hen.
  • Durch die gedrosselten Neuvertragsmieten gehe der Marktbezug der zukünfti­gen Mietpreise verloren. Die ortsübliche Vergleichsmiete werde ausgehebelt. Damit werde ein Kern des sozialen Mietrechts zur Regelung von Mieterhöhun­gen in bestehenden Mietverhältnissen unbrauchbar.

„Wer das Ziel hat, dass in Deutschland auch künftig ausreichender und qualitativ gu­ter Wohnraum zu fairen Preisen angeboten wird, muss das Instrument Mietpreisbremse ablehnen. Der soziale, ökonomische und politische Schaden wäre viel zu groß“, fasste Kornemann die Ergebnisse des Gutachtens zusammen.

Das Gutachten ist unter hausundgrund.de downloadbar - und zwar vollständig mit 74 Seiten sowie als 2½-seitige Zusammenfassung.

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