Pflanzen dürfen öffentliche Wege nicht beeinträchtigen

Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben nicht nur zu beachten, dass Pflanzen gegenüber Nachbargrundstücken bestimmte Abstände einhalten, sondern auch öffentlicher Verkehrsraum dadurch nicht beeinträchtigt wird. Auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt seien alle Immobilienbesitzer hingewiesen, deren Grundstück an öffentliche Wege grenzt (Az. 1 L 452/05.NW).

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 20.05.2025, 02:38 Uhr
  
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