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"Fensterrecht" trifft auf Privatsphäre

(21.2.2010) Grenzen schützen die Privatsphäre. Deshalb reagieren viele Menschen auch ärgerlich, wenn ihnen der Nachbar über den Zaun schaut. Streit gibt es beson­ders häufig dann, wenn der Nachbar sogar Fenster in die dem Anrainer zugewandte Außenwand einbauen will. Ob das zulässig ist oder nicht, das richtet sich nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften.

Entsprechende Regelungen dazu sind auch in einigen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer festgeschrieben, meist unter dem Stichwort "Fensterrecht", erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Diese Normen sollten Bauherren genau beachten, sonst kann es schnell zur Trübung des meist noch jungen nachbarlichen Verhältnisses kommen. Im schlimmsten Fall müssen die Fenster wieder ausgebaut werden. Der VPB rät deshalb, sich mit dem Nachbarn vorab ins Benehmen zu setzen. Oft lassen die Vorschriften nämlich Abweichungen zu - wenn der Nachbar einverstanden ist.

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