Kein kostenloser Widerruf von Fertighaus-Verträgen

Ein Vertrag, in dem sich ein Unternehmer zur Lieferung und Errichtung eines Ausbauhauses gegen Teilzahlungen verpflichtet, ist ein Werkvertrag. Ein Verbraucher kann einen solchen Vertrag weder nach den Bestimmungen über die Ratenlieferungsverträge noch nach den Vorschriften über Teilzahlungsgeschäfte widerrufen.

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 19.05.2025, 11:43 Uhr
  
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