Kein kostenloser Widerruf von Fertighaus-Verträgen
Ein Vertrag, in dem sich ein Unternehmer zur Lieferung und Errichtung eines Ausbauhauses gegen Teilzahlungen verpflichtet, ist ein Werkvertrag. Ein Verbraucher kann einen solchen Vertrag weder nach den Bestimmungen über die Ratenlieferungsverträge noch nach den Vorschriften über Teilzahlungsgeschäfte widerrufen.
- Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 19.05.2025, 11:43 Uhr
- erste Veröffentlichung: 04.04.2006, 00:00
- letzter Lesezugriff: 19.05.2025, 01:00 Uhr
-
permanente Links:
... zum Beitrag: https://www.baulinks.de/webplugin/2006/0566.php4
... zu dieser Auswertung: https://www.baulinks.de/recherche/webplugin/2006/0566.php4
Externe Links: im Text genannte und verlinkte Firmen, Verbände, Personen,... nach vorne geschaut: auf diesen Text "Kein kostenloser Widerruf von Fertighaus-Verträgen" verweisen verschiedene, zumeist jüngere Texte - nämlich:
- Architekt versus GU: 10 Argumente für unabhängige Planer (28.3.2010)
- Baurechtler warnen: Wer Rechnung nicht aufhebt, riskiert Geldstrafe (22.4.2007)
- Aufbewahrungspflichten von Rechnungen für Immobilienbesitzer (28.1.2007)
- Katalog 2006/07 erschienen (9.8.2006)
- VBI veröffentlicht FIDIC Silver Book erstmals in deutscher Sprache (21.5.2006)
- Haushersteller trotzen dem Abwärtstrend im Baugewerbe (15.4.2006)
- VPB schreibt Wettbewerb aus: "Die transparenteste Baubeschreibung" (16.3.2006)
- Rechtsgrundlage bei vier von fünf Bauverträgen rechtswidrig (11.12.2005)
- WEKA MEDIA bringt automatischen Bauvertragsgenerator auf den Markt (7.11.2005)
- Sicherungsumfang von Bürgschaften: Vorsicht bei nachträglichen Änderungen des Bauvertrages! (4.11.2005)
- "ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen vom VPB (24.10.2005)
- Zahlungsplan muss Baufortschritt entsprechen (29.6.2005)
- VPB kritisiert skandalöse Bauverträge und überzogene Zahlungspläne (19.4.2005)
- zwei neue Broschüren für Eigenheimbesitzer vom Bund (21.4.2004)