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Koalitionsfraktionen bestätigen: Eigenheimzulage wird weiter nach altem Recht gewährt

(19.2.2003) Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf geeinigt, dass die Eigenheimzulage bis zur Verkündung des Steuervergünstigungsabbaugesetz nach altem Recht gewährt wird. Die ursprünglich vorgesehene Rückwirkung des Gesetzes ist damit vom Tisch.

Das heißt konkret: Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bundestag und Bundesrat und Verkündung des Gesetzes erhalten auch Kinderlose eine jährliche Grundzulage von 2.556 Euro für neu hergestellte Wohnungen und 1.278 Euro für Wohnungskäufe aus dem Bestand. Sind Kinder vorhanden, kommt noch die Kinderzulage von 767 Euro pro Kind und Jahr dazu. Voraussetzung ist, dass ein Kaufvertrag bzw. ein Bauantrag vor Verkündung der Gesetzesänderung getätigt wurde.

Mit dieser Änderung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wollen die Koalitionsfraktionen für Antragsteller wieder für ein bißchen mehr Planungs- und Rechtssicherheit sorgen. Die Anträge, die bislang noch von den Finanzämtern unbearbeitet bleiben, werden jetzt nach altem Recht beschieden. Zukünftige Eigenheimbesitzer erhalten nun ausreichend Zeit, ihre Finanzplanung auf die neue Gesetzeslage abzustimmen.

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Zuvor war bekannt geworden, dass es aufgrund der Pattsituation im Vermittlungsausschuss völlig ungewiss sei, ob die Bundesregierung überhaupt noch einzelne Elemente ihres Steuergesetzes durchbringen könne. Dies haben die von der CDU und der CSU regierten Bundeslänger zum Anlass genommen, in der Sitzung der Referatsleiter aus den Finanzministerien von Bund und Ländern am 4. Februar 2003 darauf zu dringen, die Eigenheimzulage auch für neue Fälle nach dem bisherigen Recht zu gewähren - siehe Meldung vom 18.2.2003.

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