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Wohnungswirtschaft kritisiert Bundestags-Beschluss zum Steuervergünstigungsabbaugesetz

(25.2.2003) Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, hat die heutige Verabschiedung des "Steuervergünstigungsabbaugesetz" im Bundestag als politische Fehlentscheidung bezeichnet. Sollten die Gesetzesänderungen, insbesondere im Bereich der Mindestbesteuerung und der Eigenheimzulage Gesetzeskraft erlangen, hätte dies verheerende Auswirkungen auf die sowieso schon äußerst schwierige konjunkturelle Lage. "Darüber hinaus werden mittelfristig erhebliche negative Folgen für die Qualität und die Kosten des Wohnens in Deutschland eintreten", sagte der Chef des größten deutschen Branchenverbandes. "Was wir brauchen, ist ein Neustart hin zu einer wachstumsorientierten Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik." Freitag appellierte an den Bundesrat, das Gesetzesvorhaben abzulehnen. Das dann folgende Vermittlungsverfahren müsse dazu genutzt werden, "in einer großen Sachkoalition der Vernunft" die Grundlagen für einen solchen politischen Neustart zu schaffen.

Freitag kritisierte, dass es mit der geplanten allgemeinen Mindestbesteuerung zu einer doppelten Belastung der ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen käme. Diese rund 2.000 vom GdW vertretenen Wohnungsunternehmen in den alten Bundesländern seien bereits einer seit 1993 geltenden speziellen Verlustverrechnungsbeschränkung nach §13 Abs.3 Körperschaftsteuergesetz unterworfen. Diese habe bereits in der Vergangenheit wohnungspolitisch äußerst problematischen Wirkungen gehabt, indem sie die Veräußerungen von Wohnungsbeständen zwischen ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, z.B. von kommunalen Gesellschaften an Genossenschaften, verhindert habe. Freitag verlangte deshalb, die bisherigen Sonderbelastung der Wohnungswirtschaft zu streichen. Auch im Rahmen des Stadtumbaus Ost in den neuen Ländern verursache die Mindestbesteuerung Probleme. Der GdW schlug deshalb vor, die Reinvestitionsrücklage nach §6 b EStG, die insbesondere Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden umfasst, für Modernisierungen und aktivierungspflichtige Aufwertungsmaßnahmen zu öffnen.

"Die jetzt beschlossenen Kürzungen der Eigenheimzulage sind in stadtentwicklungs- und vermögenspolitischer Hinsicht völlig kontraproduktiv. Singles und Ehepaare ohne Kinder dürfen nicht generell von der Förderung des vom Wohneigentumserwerbs ausgeschlossen werden", sagte Freitag. Wer im Rahmen einer "Initiative Baukultur" die Attraktivität der Innenstädte steigern und mit dem Programm "Soziale Stadt" den sozialen Zusammenhalt sichern wolle, dürfe auf der anderen Seite nicht die Bevölkerungsgruppen diskriminieren, mit denen Wohnquartiere stabilisiert und der sonst drohenden sozialen Erosion entgegenwirkt werden können.

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