Gewässerschäden durch ausgelaufenes Heizöl sind teuer!
(15.3.2004) Für Heizöltanks gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. §22 (WHG) - das heißt: Wenn beispielsweise der Hersteller oder Installateur bei der Produktion oder Errichtung / Einbau eines Öltanks pfuschen, oder wenn beim unsachgemässen Befüllen Öl ausläuft, haftet zunächst der Besitzer / Mieter des Heizöltanks für den gesamten Schaden und für alle anfallenden Kosten. Sollte der Besitzer / Mieter demnach nicht im Besitz einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sein muss er nun selbst versuchen den Verursacher in Regress zu nehmen.
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung regelt die Schuldfrage und kommt für Sach-, Personen- sowie Vermögensschäden, die durch ausgelaufenes Öl entstanden sind, im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungssumme auf. Die Beiträge für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gilt als günstig.
siehe auch:
- Von Öltanks gehen teure Risiken aus (31.3.2006)
- VHV will Lösungen für die Bauwirtschaft vorantreiben (29.9.2005)
- Fertighaus-Bauherren oft günstiger versichert (22.5.2005)
- Sicherheit doppelwandiger Kunststofftanks bietet direkte Kosteneinsparung (27.4.2005)
- Dauerhafter Heizölgeruch gilt als baulicher Mangel (19.10.2004)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Doppelwandige Heizöltanks weiter verbessert (4.3.2004)
- Veraltete Grenzwertgeber im Heizöltank bei Gelegenheit austauschen (7.10.2003)
- Doppelwandige Sicherheitstanks machen Ummauerung überflüssig (17.8.2003)
siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen Gewässerschutz, Wasserhaushaltsgesetz und Heizung bei Amazon - konkret z.B.:
- Tanks, Behälter • Heizungs-Installation • (Gebäude-)Versicherungen bei Baulinks