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Dauerhafter Heizölgeruch gilt als baulicher Mangel

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"Heizölgeruch wird in der Rechtsprechung als baulicher Mangel angesehen", sagt Wolfram Krause, Geschäftsführer der QgH. "In einem Urteil des Amtsgerichts Augsburg begründet dauerhafter und intensiver Heizölgeruch in den Wohn- und Arbeitsräumen eines gemieteten Einfamilienhauses eine Mietminderung von 15 Prozent." Daraus folge, dass Heizungsbauunternehmen mit Regressansprüchen rechnen müssen, wenn sie neue Öltanks montieren, die nicht gegen das Freiwerden von Heizölgeruch geschützt sind.

Vor allem bei Ölheizungsanlagen mit Luft-Abgassystem (LAS) und doppelwandigen Sicherheitsöltanks direkt neben dem Kessel sollte keinesfalls auf die Diffusionssperre verzichtet werden. Bei diesen modernen und energie-sparenden Anlagen wird der Aufstellraum nicht mehr belüftet, so dass nur geruchsgesperrte Heizöltanks ungestörten Wohnkomfort garantieren.

"Da nicht jeder PE-Tank oder jeder Kunststofftank auf dem deutschen Markt mit einer wirksamen Geruchsperre ausgerüstet wird, ist das PROO-FED BARRIER® Zeichen die einzige neutrale und zuverlässige Aussage zur Diffusionssicherheit", betont Krause. Weil jeder Hersteller von Heizöl-Lagerbehältern die Qualitätsrichtlinien des QgH anerkennen und seine Tanks testen lassen könne, stehe das Gütezeichen für den aktuellen tech-nischen Standard bei den PE-Heiöllagertanks. Die Erstprüfung und die laufende Prüfung der Produktion wird vom Fraunhofer Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung (Fraunhofer IVV) in Freising durchgeführt.

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