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Augen auf beim Heizölkauf

(4.11.2006) Für 6,4 Millionen Ölheizungsbesitzer in Deutschland heißt es auch zukünftig: Augen auf beim Heizölkauf! Mit der Europäischen Messgeräte-Richtlinie (MID) "2004/22/EG", die offiziell seit dem 30. Oktober 2006 gilt, sollen die eichrechtlichen Anforderungen an neue Messgeräte - wie z.B. Messanlagen an Tankwagen - in der EU vereinheitlicht werden. Diese Vereinheitlichung geht aus deutscher Sicht mit einer Vereinfachung einher: Die Messgeräte müssen nach EU-Vorschrift nun weniger strenge Anforderungen erfüllen, als nach bisherigem Eichrecht.

"Das macht die Anlagen aus unserer Sicht grundsätzlich weniger sicher gegen Manipulationen", so Berthold Hidien, Mineralölhändler und Vorsitzender der RAL-Gütegemeinschaft Energiehandel e.V. "Damit sind wir als Händler nicht zufrieden, weil wir befürchten, dass die schwarzen Schafe unserer Branche dies zum Nachteil der Verbraucher und zum Nachteil der ehrlichen Mehrheit der Händler ausnutzen könnten." Mit den Veränderungen an der Technik gehen zudem weitere Überlegungen einher, die für Unsicherheit sorgen: Zum einen sollen die Kontrollen der Anlagen nicht mehr nur bei den Eichämtern, sondern möglicherweise bei privaten Anbietern liegen. Zum anderen ist es zukünftig legal, dass die tatsächliche Menge an geliefertem Öl um 0,5 Prozent von dem Wert abweichen kann, den der Zähler anzeigt.

Auch wenn die Richtlinie erst mal nur für Neuanlagen gilt und auch wenn in Deutschland noch dazu beraten wird, wie genau die Prüfungsvorschriften hier zu Lande aussehen sollen und wer welche Prüfung übernimmt, ohne dass den Verbrauchern dadurch Nachteile entstehen, sieht die Gütegemeinschaft auch im Hinblick auf den freien Warenverkehr in der EU durchaus mehr Potential für Betrug. Für die Verbraucher wird es damit immer wichtiger, bei der Wahl des Heizölhändlers auf Fairness und Seriosität zu achten, um nach wie vor wirklich die bestellten und bezahlten Mengen zu bekommen und sich vor Betrügern zu schützen.

"Genau dafür wurde das RAL-Gütezeichen Energiehandel geschaffen", erklärt Berthold Hidien. "Das tragen Händler, die sich freiwillig nach strengeren Kriterien prüfen lassen, als selbst das deutsche Eichrecht vorschreibt." Beraten und unterstützt von Eichexperten, können die Händler damit garantieren, dass man von ihnen die bezahlte Menge an Heizöl geliefert bekommt, und das wird auch so bleiben: "Die hohen Anforderungen, die wir uns gestellt haben, werden wir auch trotz des lockeren EU-Rechtes beibehalten", bekräftigt Hidien. "Das heißt, unsere Händler werden auf die größeren Toleranzen verzichten und weiterhin knickfeste Schläuche verwenden." Auch der Bund der Energieverbraucher empfiehlt aufgrund dieser strengen Kriterien, bei der Händlerwahl auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel zu achten. Das Gütezeichen steht darüber hinaus u. a. dafür, dass Service und Qualität stimmen und dass sehr genau auf alle Sicherheitsbestimmungen geachtet wird. Dies stellen bis zu fünf unabhängige Sachverständige durch regelmäßige, unangekündigte Kontrollen sicher.

Dr. Aribert Peters, Vorsitzender Bund der Energieverbraucher e.V., rät übrigens: "Der Verbraucher kann sich durch verschiedene Vorsichtsmaßnahmen schützen, ...

  • indem er zum Beispiel beim Betanken seines Tanks dabei ist,
  • indem er dem Ölhändler signalisiert, dass er aufmerksam beobachtet, was dort vor sich geht, und
  • indem er zum Beispiel kontrolliert, ob vor dem Befüllen die Tankuhr auf Null steht."

siehe auch für weitere Informationen:

  • RAL Gütezeichen Energiehandel
    Seit 2005 hat sich die Anzahl der mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel zertifizierten Unternehmen von 80 auf 115 Unternehmen erhöht. Die Anzahl der geprüften Tankwagen verdoppelte sich auf national nunmehr 1400, womit nahezu 20 Prozent des Fuhrparks des deutschen Heizölhandels den strengen Gütegemeinschaft-Kriterien unterliegen.
  • Bund der Energieverbraucher e.V.
  • Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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