„Zugige Fenster in Altbauten kein Mangel!“
(12.8.2006) Mieter einer Altbauwohnung können nicht einfach die Miete kürzen, wenn es durch die Fenster zieht. Auch besteht kein Anspruch auf eine Modernisierung alter Fenster - das entschied das Landgericht Karlsruhe 2005 (Az. 9 S 157/05).
Der Fall: Die Mieter hatten Mietzahlungen reduziert und die Vermieter hinsichtlich der Beseitigung von Mängeln an Fenstern und Türen verklagt. Die Richter argumentierten jedoch, dass undichte Fenster bei alten Häusern nicht unüblich seien. Der Mieter hätte beim Einzug darauf hinweisen und Entsprechendes vereinbaren müssen.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2004 festgestellt, dass Mieter gewisse Abstriche bei Altbauwohnungen akzeptieren müssen, soweit diese allgemein verbreitet sind. Hierunter falle auch mögliche Zugluft. Diese führe jedoch nicht dazu, dass die Wohnung nicht mehr bewohnt werden könne.
siehe auch:
- Quelle Bausparkasse
- Landgericht Karlsruhe
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