Gesetz zur schnelleren Infrastrukturplanung beschlossen
(29.10.2006; geupdatet am 24.11.2006) Die Planungszeit für große Infrastrukturvorhaben soll in Zukunft durchschnittlich um zweieinhalb Jahre kürzer sein. Dies werde insbesondere durch Verfahrenserleichterungen und einen verkürzten Rechtsweg bei ausgewählten Verkehrsprojekten erreicht. Der Deutsche Bundestag hat am 27.10. in 2. und 3. Lesung dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben" mit breiter Mehrheit zugestimmt. Die neuen Regelungen sollen noch 2006 in Kraft treten.
"Die Bundesregierung hält Wort," so Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee ganz selbstsicher. "Das neue Gesetz ist Entbürokratisierung und Beschleunigung zugleich. Das Gesetzespaket löst das bisher überwiegend für Ostdeutschland geltende "Verkehrswegebeschleunigungsgesetz" ab. Das Gesetz hat sich vorbildlich in Ostdeutschland bewährt und soll nun bundesweit mit weiteren Verbesserungen Infrastrukturplanungen entscheidend erleichtern. Schnelle und unbürokratische Planungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben stärken den Standort Deutschland mit allen positiven Auswirkungen für Wachstum und Beschäftigung. Bund und Länder haben bei diesem Vorhaben äußerst konstruktiv zusammen gearbeitet."
Der Bundesrat hat am 24.11.2006 dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz zugestimmt.
Die wichtigsten Regelungen des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes:
- Die Festlegung der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster
und letzter Instanz für ausdrücklich benannte Verkehrsprojekte. Die
Verkürzung des Rechtsweges wird für Projekte genutzt, die zur Herstellung
der Deutschen Einheit, als Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen, als
Vorhaben mit internationalem Bezug (EU-Erweiterung) oder zur Beseitigung
gravierender Verkehrsengpässe von besonderer Bedeutung sind.
- Die Einführung der fristgebundenen Beteiligung auch für Naturschutz- und
Umweltschutzvereinigungen (sog. Präklusion). Künftig müssen auch sie ihre
Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen nach Ende der einmonatigen
Auslegungsfrist vorbringen.
- Die Ausweitung der gesetzlichen Pflicht zur Duldung von Vorarbeiten
(vorübergehende Markierungen, Vermessungen etc.) zur Vorbereitung der
Bauausführung zur Erleichterung der Auftragsvergabe für
Grundstückseigentümer.
- Die Verankerung von Ermittlungserleichterungen im Fall ortsabwesender
Grundeigentümer. Künftig reicht die Prüfung von Grundbuch und
Grundsteuertabelle. Weitere Ermittlungsmaßnahmen sind nicht mehr
erforderlich.
- Einheitliche Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen (10 Jahre +
5 Jahre Verlängerungsmöglichkeit auf Antrag).
- Die Verankerung des gesetzlichen Sofortvollzugs für die
Betriebsgenehmigung bei den Verkehrsflughäfen und bei
Planfeststellungsbeschlüssen von besonders wichtigen Wasserstraßenprojekten.
- Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens kann künftig durch
Landesrecht geregelt werden.
- Die Durchführung eines Erörterungstermins wird ins pflichtgemäße
Ermessen der Behörde gestellt.
- Im Fernstraßenausbaugesetz wird die sog. Ökostern-Regelung für die
Dringlichkeitsstufen des Vordringlichen Bedarfs (VB) und des Weiteren
Bedarfs (WB) praxistauglich gestaltet (d. h. Unsicherheiten im Zusammenhang
mit der Rechtsbehelfsbelehrung werden beseitigt).
- Eine Benachrichtigung von Natur- und Umweltschutzvereinigungen über die Auslegung der Planunterlagen erfolgt im Wege der ortsüblichen Bekanntmachung, d. h. ein besonderes Anschreiben erfolgt nicht mehr.
siehe auch für weitere Informationen:
- „Ganzheitliches Planen und Bauen“ auf 44 Seiten von der Bay. Ingenieurekammer-Bau (12.6.2012)
- Wohngebiete besser planen (18.2.2007)
- Tiefensee: Städte und Kommunen sollen mehr investieren (11.2.2007)
- Bundesrat verabschiedet Änderung des Baugesetzbuches (17.12.2006)
- Novellierung des Baugesetzbuches besteht im Großen und Ganzen Praxistest (2.11.2006)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Bauindustrie: Wettbewerbsstärke durch Forschung und Innovation (24.9.2006)
- Bundeskabinett beschließt Änderung des Baugesetzbuchs (10.8.2006)
- Baugewerbe begrüßt Beschluss der Bundesregierung zum Vergaberecht (2.7.2006)
- Tiefensee: Planungsbeschleunigung ist auf gutem Weg (7.4.2006)
- Tiefensee: Vorschriftendickicht wird gelichtet (23.2.2006)