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Energetisch Modernisierung und Mietnomaden im Mietrechtsänderungsgesetz

(29.5.2012) Vermieter sollen ihre Wohnungen künftig leichter energetisch modernisie­ren und so genannte Mietnomaden einfacher loswerden können. Mieter werden wiede­rum besser geschützt, wenn ihre Wohnung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes beschlossen. Mit diesem wird unter anderem die Dämmung vermieteter Wohnungen erleichtert. So kann der Mieter künftig die Miete nicht mindern, wenn seine Wohnung gedämmt wird. Dies gilt für eine Bauphase von bis zu drei Monaten.

Der Mieter profitiert in der Regel von Dämmung, Isolierglas-Fenstern und modernen Heizungsanlagen durch niedrigere Heizkosten. Die Betriebskosten der Wohnung gehen also zurück. Die Kosten der Modernisierung fallen dagegen zunächst beim Vermieter an. Deswegen wird das Mietrecht hier - auch angesichts der aktuellen energie- und klimapolitischen Herausforderungen - angepasst. Die Neuregelung sei insofern auch ein wichtiger Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.

Contracting - keine höheren Kosten für den Mieter

Der Vermieter kann von der Eigenversorgung mit Wärme auf das so genannte Contrac­ting umstellen. Das bedeutet: gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte. Künftig soll der Vermieter Wärmelieferkosten auf den Mieter umlegen können, wenn er die Eigen­versorgung auf gewerbliche Wärmelieferung umstellt.

Das kann einen Beitrag zur effizienteren Versorgung von Gebäuden mit Wärme oder Warmwasser leisten und dem Klimaschutz dienen. Für den Mieter dürfen die Kosten durch die Umstellung nicht steigen.

Mietnomaden / Einmietbetrügern das Handwerk legen

Vereinzelt gibt es Mieter, die sich planmäßig ihren vertraglichen Zahlungsverpflich­tungen entziehen. Deswegen wird die in der Praxis entwickelte so genannte "Berliner Räumung" jetzt auch ins Gesetz aufgenommen.

So soll der Vermieter künftig Räumungsansprüche einfacher durchsetzen können, in­dem er eine Wohnung legal durch bloße Besitzverschaffung räumt. Das heißt, er kann beispielsweise einfach das Türschloss auswechseln, die Möbel des ehemaligen Mieters aber in der Wohnung belassen. Dies erspart dem Vermieter insbesondere den Kostenvorschuss für Transport- und Lagerkosten des Räumungsguts.

Schutz vor Verdrängung

Zugunsten der Mieter wird der Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswoh­nung erhöht. Der Gesetzentwurf unterbindet die Umgehung des Kündigungsschutzes bei der Umwandlung vermieteter Wohnung in Eigentumswohnungen.

Hier gab es bislang eine Schutzlücke, wenn Eigenbedarf einer Eigentümer-Gesellschaft vor der Umwandlung in Wohneigentum geltend gemacht wurde. Dadurch bestand die Gefahr, dass die angestammte Mieterschaft aus attraktiven Wohngebieten verdrängt wird.

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