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Es lebe der Festzins: Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Brüssel auf der Zielgeraden

(11.6.2012) Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) hat am 7.6. nach langer Kompromisssuche Stellung genommen zum Entwurf der Europäischen Kommission über eine europäische Richtlinie zu Wohnim­mobilienkreditverträgen. Darin geht es u.a. um ...

  • qualitative Anforderungen an beratende Bankmitarbeiter,
  • vorvertragliche Informationspflichten und
  • eine Vereinheitlichung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses.

Es ist gelungen, eine große Anzahl Abgeordnete für die deutsche Langfristkultur und dem Festzinskredit zu mobilisieren. Es konnte insbesondere durchgesetzt werden, dass die Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung des Rückzahlungssystems von Festzinskre­diten einen angemessenen Ermessensspielraum behalten.

"Das ist eine gute Nachricht für deutsche Eigenheimkäufer. Damit hat der ECON den deutschen Verbrauchern ihre Wahlfreiheit bei der Finanzierung belassen. Ihnen bleiben Planbarkeit und wirtschaftliche Sicherheit bei der Immobilienfinanzierung erhalten", so Wolfgang Kälberer, Leiter des Brüsseler Büros des Verbandes deutscher Pfandbrief­banken (vdp). "Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Erhalt des bewährten Festzinses in Deutschland."

"Wir haben heute im ECON-Ausschuss die Position des IMCO-Ausschusses bestätigt, wonach durch eine europäische Harmonisierung auf diesem Gebiet die Stabilität auf den Hypothekenmärkten in Europa erhöht werden kann, gleichzeitig aber auch bereits effiziente und gut funktionierende Hypothekenmärkte nicht beeinträchtigt werden dürfen", so der Europa-Parlamentarier Dr. Andreas Schwab, federführender Bericht­erstatter des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament nach den gemeinsamen erfolgreichen Verhandlungen mit dem ECON-Aus­schuss.

"Deutschland ist von den Turbulenzen, die andere Immobilienmärkte erlebt haben und zum Teil noch erleben, weitestgehend verschont geblieben", so Kälberer in Brüssel. Dafür gebe es viele Gründe, aber ein wesentlicher Grund sei die stabilisierende Funk­tion der langfristigen Immobilienfinanzierung. "Darlehen zum langjährigen Festzins ge­ben nicht nur den Verbrauchern für die Dauer der Zinsfestschreibung Planungssicher­heit, sie sind auch gut für den Immobilienmarkt als Ganzen."

In den nächsten Monaten werden in Brüssel die so genannten Trilog-Gespräche zwi­schen Rat, Parlament und Kommission geführt. "Es ist zu hoffen, dass die Linie des ECON im weiteren politischen Prozess Bestand haben wird", so Kälberer abschließend.

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