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„Das war ein Schuss in den Ofen“: ZDB fordert Korrektur bei Wohnimmobilien-Kreditrichtline

(24.7.2016) Ziel der Wohnimmobilien-Kreditrichtline ist es / war es, dass die Finanzie­rer verstärkt darauf zu achten haben, dass der Kunde den Kredit auch über die ge­samte Laufzeit zurückzahlen kann. Das ist aber insbesondere für junge Familien ein Problem, deren Lebensplanung noch nicht abgeschlossen ist. Sie haben damit geringe­re Chancen, Wohneigentum zu bilden, was wiederum angesichts der zu erwartenden niedrigen Renten unglücklich ist. Denn gerade Wohneigentum beugt Altersarmut vor. Darüber hinaus wird es älteren Menschen schwerer gemacht, Kredite z.B. für Sanie­rungsmaßnahmen am eigenen Haus zu erhalten.

Auch der zweite Aspekt der Richtlinie, dass Banken den Wert der Immobilie nicht be­rücksichtigen dürfen, führt zu erheblichen Restriktionen bei den Kreditvergaben.

Vier Monate nach Inkrafttreten der Immobilienkredit-Richtlinie, zieht  ZDB-Hauptge­schäftsführer Felix Pakleppa deshalb ein negatives Fazit: „Die Bundesregierung ist bei der Umsetzung der sogenannten Immobilien-Kreditrichtlinie über das Ziel hinaus ge­schossen. Die Richtlinie ist erst seit vier Monaten in Kraft, ihre negative Wirkung zeigt sich schon heute. Junge Familien und ältere Menschen werden vermehrt von Krediten ausgeschlossen. Das war ein Schuss in den Ofen!“ Die Richtlinie sei vor dem Hinter­grund der Finanzkrise und der Immobilienblase vor allem in Spanien zu sehen. Im Deutschland bestehe diese Gefahr angesichts von mehr als 400.000 fehlender Woh­nungen pro Jahr aber nicht.

„Unsere Unternehmen berichten uns vermehrt von Fällen, in denen Baumaßnahmen geplatzt sind, weil Banken die Kredite nicht gewährten. Das passt überhaupt nicht zu den Zielen der Energiewende, denn es muss ja mehr saniert werden und nicht weni­ger. Und wir brauchen mehr Wohnungsneubau und nicht weniger," so Pakleppa.

Zur Erinnerung: Die ursprüngliche EU-Richtlinie hatte vorgesehen, dass die ver­schärften Regelungen nicht bei Kreditverträgen gelten sollen, die zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie dienen. „Diesen Halbsatz hat die Bundesre­gierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht unterschlagen und die jetzige Situation ausgelöst. Unsere Nachbarn in Österreich waren schlauer. Sie haben genau diesen Satz übernommen,“ kritisiert Pakleppa die Bundesregierung und fordert daher die Bundesregierung auf, die Immobilienkreditrichtlinie entsprechend zu ändern: „Das kann kein großer Aufwand sein. In Zeiten, in denen die EZB immer mehr Geld in den Markt pumpt und Negativzinsen die Banken zu verstärkter Kreditvergabe animie­ren sollen, passiert genau das Gegenteil: Steigende Eigenkapitalforderungen, mehr Dokumentation und Sicherheiten in Folge von Basel III und nun auch noch Haftungs­risiken bei fehlerhafter Beratung - alles Faktoren, die die Kreditvergabe einschränken.“

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