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Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll geändert werden

(29.1.2017) Im Deutschen Bundestag wurde am 26. Januar in erster Lesung das Gesetz über die Konkretisierung der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beraten.

Zur Erinnerung: Im ursprünglichen Umsetzungsgesetz zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurden die Regeln zur Kreditvergabe erheblich verschärft. Insbesondere hatte der Gesetzgeber einen entscheidenden Satz weggelassen, wonach die neuen Regeln nicht bei Kreditverträgen gelten sollten, die zum Bau oder zur Renovierung von Wohnimmobilien dienen. Im Ergebnis hatten vor allem junge Familien und Senioren kaum noch Zugang zu Immobilienkrediten.

ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa beispielsweise begrüßt, dass mit dem nun in den Bundestag eingebrachten Gesetz Kredite für junge Familien, Renovierungen und altersgerechte Umbauten wieder leichter möglich sein werden - zumal zwei zentrale Forderungen des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) im neuen Gesetzentwurf Berücksichtigung gefunden haben:

  • Zum einen die gesetzliche Klarstellung, dass Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden können, und
  • zum anderen die Erstellung von Leitlinien und Richtwerten für die Kreditwürdigkeitsprüfung, um unklare Rechtsbegriffe mit konkreten Inhalten auszugestalten.

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