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vzbv: „Immobilienblasen entstehen nicht durch Vergabe von Krediten an Verbraucher“

(27.11.2016) Das Bundesfinanzministerium will mit dem „Aufsichtsrechtergänzungsgesetz - FinErg Wohn“ Risiken aus den Wohnimmobilienmärkten begegnen, um im Krisenfall die Finanzmärkte stabilisieren zu können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht den Gesetzesentwurf jedoch kritisch und glaubt nicht, dass das Kernproblem die Immobilienkreditvergabe an Verbraucher sei. Vielmehr sieht der vzbv das Hauptrisiko darin, dass insbesondere in den Ballungszentren Immobilien als Investitionsobjekte gelten und nicht selten zu Spekulationsobjekten werden.

Nach Ansicht des vzbv reichen die bisherigen Bestimmungen zur Kreditvergabe aus, um dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit von Verbrauchern zu begegnen. Dagegen könnten einige der Maßnahmen im vorliegenden Gesetzesentwurf das Risiko einer Insolvenz für Verbraucher sogar noch erhöhen. So würden beispielsweise fixe Vorgaben zur Laufzeit von Darlehen verhindern, dass die Institute im Fall eines individuellen Engpasses Raten noch anpassen oder zeitweise stunden könnten.

Flexibilität bei der Rückzahlung schützt vor Zahlungsunfähigkeit

Der vzbv fordert deshalb, die Laufzeitregelung so anzupassen, dass Möglichkeiten zur Stundung, Ratenreduzierung oder Umschuldung nicht beeinträchtigt werden. Anschlussfinanzierungen sollten grundsätzlich und nicht nur optional, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, von starren Laufzeitregelungen ausgeschlossen werden.

Nach Einschätzung des vzbv müssen auch die Vorgaben zur Gesamtverschuldungs-Einkommens-Relation überarbeitet werden. Sie sind datenschutzrechtlich bedenklich und erfassen nicht die reale Vermögenssituation der Verbraucher.

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