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Tag der Menschen mit Behinderungen: BG BAU wünscht mehr betriebliches Engagement

(2.12.2013) Durch die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufs­krankheiten können Beschäftigte ihre frühere Arbeit häufig nicht mehr ohne Unterstützung ausüben. Menschen mit ge­sundheitlichen Einschränkungen wieder berufliche Chancen zu eröffnen und so die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermögli­chen, versteht die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) als Verpflichtung. Jedes Jahr verhilft sie laut eige­nen Angaben durch medizinische und berufliche Maßnahmen der Rehabilitation rund 1.800 Versicherten zu einem Wieder­einstieg in das Arbeitsleben - darauf macht die BG BAU zum 3. Dezember, dem Tag der Menschen mit Behinderun­gen, aufmerksam. Zugleich äußert sie den Wunsch, dass sich mehr Unternehmen in der Bauwirtschaft bereit erklären, ihre von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten betroffenen Arbeitnehmer im eigenen Hause umzuschulen.

Die BG BAU ist bundesweit einer der größten Leistungsträger für Rehabilitation im Bereich der Gesetzlichen Unfallversiche­rung. Die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente, Heilmittel, Krankengymnastik, Prothesen, orthopädische Hilfsmittel sowie Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden im Leistungsfall von der BG BAU getragen. Um Betroffe­nen wieder eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, erbrachte die BG BAU 2012 Leistungen in Höhe von fast 29 Millionen Euro. In den vergangenen Jahren konnten wohl 70 bis 80 Prozent aller Menschen, denen die BG BAU eine Maßnahme zur Förde­rung der Teilnahme am Arbeitsleben vermittelt hat, wieder in das Arbeitsleben einge­gliedert werden.

Betriebliche Maßnahmen sind leider eher die Ausnahme

Nach einem Arbeitsunfall treten Reha-Manager der BG BAU oft schon am Krankenbett während einer stationären Behandlung mit den Verletzten in Kontakt. Leistungsfähig­keit und Neigungen entsprechend werden Möglichkeiten zur Rückkehr ins Berufsleben aufgezeigt. Notwendig gewordene Umschulungen führen jedoch überwiegend Berufs­förderungswerke oder private Bildungsträger durch. Betriebliche Maßnahmen seien eher die Ausnahme. Dabei habe es eindeutige Vorteile für Betriebe und Arbeitnehmer, wenn eine Umschulung in dem Betrieb stattfindet, in dem der betroffene Arbeitnehmer schon zuvor tätig war. So könne besonders praxisnah und bedarfsgerecht ausgebildet werden. Zudem kennen sich beide Seiten und das Vertrauen zum Arbeitgeber werde gestärkt. Ein dauerhafter Verbleib im Berufsleben sowie die Bindung ans Unternehmen würden damit wahrscheinlicher.

Eine betriebsinterne Umschulung kann auch finanziell interessant sein: Alle Kosten der Umschulung, Aus- und Fortbildung, Berufsvorbereitung sowie Lernhilfen und Prüfungs­gebühren werden von der Berufsgenossenschaft getragen. Ebenso werden die Kosten für Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen übernommen, sofern eine auswärtige Unterbringung erforderlich wird. Außerdem zahlt die BG BAU während der Maßnahmen ein Übergangsgeld.

Aber auch wenn etwa verunglückte Arbeitnehmer eine Behinderung nachbehalten und eine Rückkehr in das Erwerbsleben nicht mehr möglich ist, übernimmt die BG BAU Leis­tungen, die eine Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben erleichtern sollen. So werden zum Beispiel Kosten zum Kauf oder Umbau speziell ausgerüsteter PKW so­wie zum behindertengerechten Umbau der Wohnung getragen, etwa für den Einbau von Fahrstühlen, breiter Türen, Rampen oder sanitärer Einrichtungen.

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