Neue Sicherheitskennzeichnung: „Betriebe sollten kurzfristig umstellen“
(28.4.2013) Ab sofort gilt die überarbeitete Technische Regel für Arbeitsstätten ASR 1.3 für alle Betriebe in Deutschland, weshalb für die Betriebsstätten die international und europäisch abgestimmten Sicherheitszeichen gemäß der Norm DIN EN ISO 7010 zu verwenden sind. Darauf macht u.a. der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aktuell noch einmal aufmerksam.
Es wird jetzt zwischen Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen differenziert, denen unterschiedliche graphische Symbole und Farben zugeordnet sind - beim Brandschutz ist es jeweils ein Quadrat in der Sicherheitsfarbe Rot mit dem entsprechenden Symbol, das beispielsweise auf einen Feuerlöscher, einen Brandmelder oder den Löschschlauch hinweist. Da von der neuen Kennzeichnungspflicht auch Flucht- und Rettungspläne betroffen sind, müssen diese angepasst werden. Details dazu finden sich auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
aus „Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR
A1.3“ Ausgabe Februar 2013, Seite 8
(Quelle:
baua.de > Themen A-Z > Arbeitsstätten;
direkter PDF-
Da in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten ASR 1.3 keine Übergangsfrist vorgesehen ist, empfiehlt Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf allen Arbeitgebern eine kurzfristige Umstellung und Unterweisung der Beschäftigten.
„Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitskennzeichen in bestehenden Arbeitsstätten nicht an“, so Wege weiter, „hat er mit einer Gefährdungsbeurteilung selbst zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen weiterhin angewendet werden können, so wörtlich das BMAS.“ Wege rät aber, wegen des neuen Standes der Sicherheitstechnik die neuen Kennzeichen einzusetzen, zumal insbesondere die Brandschutz-relevanten Zeichen F001 bis F006 zwecks globaler Harmonisierung erheblich verändert worden seien.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- PDF: Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua)
- Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
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siehe zudem:
- Beschilderung, Notbeleuchtung und Fluchtwege auf Baulinks
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