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„Arbeitsstätten“: Technische Regeln für sichere Arbeitsplätze auf 344 Seiten aktualisiert

„Arbeitsstätten“ von BAuA
  

(6.2.2014) Das Buch „Arbeitsstätten“ - herausgegeben von der Bun­desanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales - wurde aktualisiert. Es enthält die Arbeits­stättenverordnung und die aktuellen Arbeitsstättenregeln (ASR), die die Verordnung konkretisieren. Überarbeitete und frisch hinzugekommene Regeln machten eine Aktualisierung erforderlich. Außerdem verloren die alten Arbeitsstätten-Richtlinien zum 31. Dezember 2012 ihre Gültigkeit und waren aus dem Buch zu entfernen.

Die aktuellsten Arbeitsstättenregeln stammen in dieser Ausgabe aus dem Jahr 2013. So wurden neu be­schlossen bzw. aktualisiert die ...

  • ASR A1.2 "Raumabmessungen",
  • ASR A1.5/1,2 "Fußböden",
  • ASR A1.3 "Sicherheitskennzeichnung" und
  • ASR A4.1 "Sanitärräume" bzw.
  • ASR A3.6 "Lüftung" und
  • ASR A4.3 "Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe".

Die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenregeln verspricht gesunde und si­chere Arbeitsbedingungen. Die Verordnung von 2004 setzt europäische Vorgaben um und nimmt Arbeitgeber in die Pflicht, für ausreichenden Schutz ihrer Beschäftigten Sorge zu tragen. Hierfür enthält die Verordnung allgemeine Anforderungen und Schutzzielbe­stimmungen. Gestaltungsregeln für Arbeitsplätze sind beispielsweise Vorgaben für die Raumabmessung, Fluchtwege oder Arbeitsplatzbeleuchtung. Die Regeln für Arbeits­stätten konkretisieren die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung für die betrieb­liche Praxis und sind für den größten Teil der Arbeitsstätten geeignet. Dabei orientie­ren sie sich am aktuellen Stand von Technik, Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin.

Die bibliographischen Angaben zum Buch:

ausgewählte weitere Meldungen:

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