Neue Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A3.4 zur Beleuchtung von Arbeitsstätten mit Tageslicht und Kunstlicht
(20.7.2011) Die am 1. Juni 2011 veröffentlichte Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“ konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an die Einrichtung und den Betrieb der natürlichen und künstlichen Beleuchtung von Arbeitsstätten sowie an den Blendschutz vor Sonnenstrahlen.
Die ASR A3.4 ersetzt die bisher geltenden Arbeitsstätten-Richtlinien ...
- ASR 7/3 „Künstliche Beleuchtung“ und
- ASR 41/3 „Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien“.
Wesentliche Neuregelungen betreffen insbesondere die Beleuchtung von Arbeitsstätten mit Tageslicht. So müssen nach der ASR A3.4 jetzt alle Arbeitsstätten mit Hilfe großer Fenster, Dachoberlichtern oder lichtdurchlässigen Bauteilen möglichst ausreichend mit Tageslicht versorgt werden. Die Forderung nach ausreichendem Tageslicht gilt unter folgenden Voraussetzungen als erfüllt:
- Wenn in Arbeitsräumen am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als zwei Prozent, bei Dachoberlichtern größer als vier Prozent erreicht wird, oder
- wenn mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger
Fenster-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von 1:10 (entspricht ca. 1:8 Rohbaumaße) eingehalten ist.
Diese Regelungen gelten für alle Arbeitsstätten sowie für die Aufenthaltsbereiche in Pausenräumen unabhängig von der Raumgröße. Für bestehende Arbeitsstätten ist kein Bestandsschutz vorgesehen.
Dachoberlichter auf mindestens acht Prozent der Dachfläche
Laut Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) lässt sich ein Tageslichtquotient über vier Prozent mit Dachoberlichtern (Lichtkuppeln oder Lichtbändern) schon erreichen, wenn die Fläche der Dachoberlichter mindestens acht Prozent der Dachfläche beträgt. Der FVLR weist auch darauf hin, dass die zur ausreichenden Tageslichtversorgung von Arbeitsstätten erforderlichen Öffnungsgrößen von Fenstern und Dachoberlichtern auch mit Hilfe der Norm DIN 5034 „Tageslicht in Innenräumen“ bestimmt werden können. Dabei seien störende Blendungen und zu starke Wärmeeinträge durch entsprechende Blend- und Sonnenschutzeinrichtungen zu vermeiden. Nähere Angaben bezüglich des Schutzes vor übermäßiger Sonneneinstrahlung enthält die ASR A3.5.
Übrigens: Die Mitgliedsunternehmen des FVLR bieten Architekten kompetente Unterstützung bei der Projektierung von Lichtkuppeln und Lichtbändern an. Mit Lightworks, der FVLR-Software für die Lichtplanung, können sie die normgerechte Ausleuchtung auch in einzelnen Raumbereichen bestimmen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
-
Text der ASR A3.4 Beleuchtung auf der
Web-Site der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR)
- ArbStättV: ARGE Baurecht rät, Ausstattung von Arbeitsplätzen frühzeitig festzulegen (5.1.2015)
- „Arbeitsstätten“: Technische Regeln für sichere Arbeitsplätze auf 344 Seiten aktualisiert (6.2.2014)
- FVLR-Mitglieder halten an vollständiger Deklaration ihrer Rauchabzugsgeräte fest (21.7.2013)
- Lärmschutzeinhausung A1 Köln-Lövenich aus RWA-Sicht (12.6.2013)
- Neues „Grundlagenpapier Entrauchung“ vom VDMA (14.12.2012)
- weitere Details...
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