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Rechtsgutachten: Arbeitsstättenverordnung frühzeitig in die Bauplanung einbeziehen


  

(4.6.2018) Bei der Abnahme von Produktions- und Bürogebäuden tauchen mitunter Probleme auf, weil sie nicht den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügen. Dabei hatte man sich doch auf das Baugenehmigungsverfahren verlassen. ...

Bauordnungsrecht und Arbeitsstättenrecht sind kompatibel

Zur Erinnerung: Während das Bauordnungsrecht in der Verantwortung der Bundesländer liegt, stützt sich das Arbeitsstättenrecht auf europäisches Gemeinschaftsrecht.

In Politik und Praxis wird immer wieder über widersprüchliche Anforderungen von Bauordnungsrecht und Arbeitsstättenrecht diskutiert. Um die Beziehungen zwischen diesen beiden Rechtsgebieten zu klären, hatte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beauftragt, Schnittstellen zwischen beiden Regelungsgebieten zu ermitteln und zu bewerten. Das jetzt veröffentlichte „Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht" wurde schließlich erstellt am Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unter der Federführung von Prof. Dr. Wolfhard Kohte.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die in zahlreichen Diskussionen gerne vorgebrachten Widersprüche zwischen Bauordnungsrecht und Arbeitsstättenrecht eigentlich nicht bestünden. Vielmehr würden sich die beiden Rechtsgebiete ergänzen. Unter anderem gebe es Rückgriffe auf Konkretisierungen im jeweils anderen Rechtsgebiet. So verweise beispielsweise das Arbeitsschutzrecht auf das Bauordnungsrecht hinsichtlich der Standsicherheit und des baulichen Brandschutzes. Einzelne Kollisionen bestünden lediglich auf nachgeordneter Regelungsebene. Diese könnten jedoch schrittweise klargestellt werden.

Das Gutachten betrachtet auch häufig genannte Lösungsansätze, die die Umsetzung der Regelungen verbessern könnten. Hier kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass nicht der Rahmen, also ein einheitliches Bauordnungsrecht, oder die Rangfolge von Vorschriften bei weiteren Umsetzungen im Vordergrund stehen sollten. Vielmehr solle das Zusammenwirken von Arbeitsschutzrecht und Bauordnungsrecht ins Auge gefasst werden. Dabei habe die Regelung Vorrang, die zu einem höheren Schutzniveau für die Beschäftigten führe.

Laut Prof. Dr. Kohte bestehen keine maßgeblichen Probleme auf formal-rechtlicher Ebene, sondern vor allem Informationsdefizite, Missverständnisse und Umsetzungsprobleme bei der konkreten Anwendung in der Planung von Arbeitsstätten. Deshalb sollten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung bereits frühzeitig in die Planungen und möglichst auch ins Baugenehmigungsverfahren einbezogen werden.

Die bibliographischen Angaben zum Gutachten:

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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