Mindestens 10%: Novellierte Arbeitsstättenverordnung wertet Fenster wieder auf
(15.11.2016) Anfang November hat das Bundeskabinett die neue Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Die Verordnung, in der sich die bisherigen Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung wiederfinden, fordert eine Sichtverbindung nach außen für dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze und für sonstige große Sozialräume. „Lassen die baulichen oder betrieblichen Gegebenheiten eine Sichtverbindung nach außen nicht zu - z.B. in Bereichen von Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Einkaufszentren - kann von einer Sichtverbindung nach außen abgesehen werden“, heißt es ferner in einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 2. November 2016.
Für Frank Koos, Technikexperte und stellvertretender Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF), ist dies ein klares Signal, dass Arbeitsplätze in der Regel nicht ohne Fenster auskommen dürfen: „Wir freuen uns, dass die von uns immer wieder betonte Bedeutung von Fenstern für Lebensqualität und Gesundheit in dieser Neuregelung erkannt und berücksichtigt worden ist.“
„möglichst ausreichend Tageslicht“ reicht nicht mehr
Zur Erinnerung: Schon von 1975 bis 2004 wurde die Sichtverbindung nach außen in der Arbeitsstättenverordnung verlangt. Zwischenzeitlich war sie durch die undeutliche Anforderung, dass die Arbeitsstätten „möglichst ausreichend Tageslicht“ erhalten müssen, ersetzt worden.
mindestens zehn Prozent der Raumgrundfläche
Die neue Regelung formuliert nun wieder klar und einheitlich, wie eine Sichtverbindung aus Arbeitsräumen nach außen gewährleistet werden kann. Die an den praktischen Erfordernissen orientierten Ausnahmen werden konkret aufgelistet, Missverständnisse und Unklarheiten werden vermieden. In Zukunft, so ist die Neuregelung zu verstehen, muss die Fensterfläche mindestens 10% der Raumgrundfläche betragen.
„In seiner Pressemeldung zur neuen Arbeitsstättenverordnung betont das Bundesarbeitsministerium, dass die Regelungen dazu dienen, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam zu schützen. Für unsere Branche ist dies eine Bestätigung in der Einschätzung des vielfältigen Nutzens von Fenstern, den wir als VFF nicht nur in Deutschland, sondern im Rahmen von EuroWindoor AISBL auch in Europa immer wieder hervorheben“, so Koos.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Städtebau und Klimawandel? „Die Lösung sind nicht kleine Fenster, sondern große mit Sonnenschutz!“ (4.9.2018)
- Rechtsgutachten: Arbeitsstättenverordnung frühzeitig in die Bauplanung einbeziehen (4.6.2018)
- BAuA-Fachbuch „Arbeitsstätten“ in neuer Fassung (28.5.2017)
- TOL.01: Neues VFF-Merkblatt über Toleranzen im Fenster-, Türen- und Fassadenbau (15.11.2016)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Richtige Dimensionierung von Dachoberlichtern (24.8.2016)
- ArbStättV: ARGE Baurecht rät, Ausstattung von Arbeitsplätzen frühzeitig festzulegen (5.1.2015)
siehe zudem:
- Fenster im Fenster-Magazin bei Baulinks
- Literatur / Bücher über Fenster bei Baubuch / Amazon.de