Baulinks -> Redaktion  || < älter 2016/1222 jünger > >>|  

Richtige Dimensionierung von Dachoberlichtern

(24.8.2016) In üblichen Industrie- und Lagerhallen lässt sich die gesetzliche Forderung nach Tageslicht am Arbeitsplatz häufig nur mit Dachoberlichtern realisieren, wenn Fas­sadenfenster für die Tiefe des Raumes unzureichend sind. Als probates Instrument zur Tageslicht-Dimensionierung eignet sich die Projektierungsregel aus Teil 6 der Norm DIN 5034 „Tageslicht in Innenräumen - Vereinfachte Bestimmung zweckmäßiger Abmes­sungen von Oberlichtöffnungen in Dachflächen“.

Projektierung nach DIN 5034 Teil 6

Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.4 „Beleuchtung“) ist die For­derung nach ausreichendem Tageslicht erfüllt, wenn in Arbeitsräumen mit Dachober­lichtern ein Tageslichtquotient größer als 4% (bedeutet etwa 8% Dachöffnungen) erreicht wird. Die Projektierung von Dachoberlichtern gemäß DIN 5034 erlaubt die ge­naue Berechnung der erforderlichen Öffnungsfläche. Dabei werden der angestrebte Tageslichtquotient (DOL), der Reflexionsgrad (ρ) und die Transmission (τ) der verwen­deten Materialien und die Raumproportionen berücksichtigt. Die Raumproportion ergibt sich durch die Winkel φa und φb in Abhängigkeit von Raumlänge a, Raumbreite b und Raumhöhe hN:


Grafik © FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V.

Folgendes Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Für eine 10 m hohe Halle mit ei­ner Grundfläche von 32,50 x 30 m und einem geforderten Tageslichtquotienten DOL von 5% wird eine Beleuchtung mit Lichtkuppeln geplant, die mit einem 30 cm hohen Aufsetzkranz auf einer 20 cm starken Deckenkonstruktion montiert werden. Der Licht­schacht hat eine Neigung von 60°. Die Schachtöffnung soll 2,7 x 1,8 m betragen (Nennmaß).

Bekannt sind τD65 = 0,77 sowie die Verminderungsfaktoren k1 = 1, k2 = 0,8 und k3 = 0,85. Die Raumhöhe ist mit hN = 9,15 m anzusetzen. Aus hN und den Hallenmaßen folgen tan φa = 1,78 und tan φb = 1,64. Daraus lassen sich die Raumwinkelkenngrö­ßen bzw. relativen Tageslichtquotienten ϑa und ϑb ermitteln. Mit dem berechneten Schachtfaktor w = 0,18 ergibt sich mit den entsprechenden Werten für k4 ein Minde­rungsfaktor ke = k4 = 0,9. Durch Einsetzen der Werte in die Formel für AF berechnet sich die Gesamtfläche der Lichtöffnungen zu 114,6 m².

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH